Firma weg, Job weg?



Karin P. war seit neun Jahren beim selben Arbeitgeber als kaufmännische Angestellte tätig. Die Firma, die weltweit technische Geräte vertreibt und Standorte in ganz Europa hat, boomte. Neben ihrer anspruchsvollen Aufgabe im Costumer Service war die 52-Jährige als Alleinerziehende eines Sohnes im Volksschulalter auch familiär noch stark eingebunden.

Umso größer war der Schock, als es plötzlich seitens der Firmenleitung hieß: „Der Kundenservice in Österreich wird aufgelöst, das übernehmen jetzt die Standorte in der Slowakei und Deutschland.“ Vier MitarbeiterInnen, darunter auch Karin, wurden einfach gekündigt. Sie wandte sich an die AK und hoffte auf einen Ausweg.

Wie wir Karin (und einem Kollegen) helfen konnten:  

Die Arbeitsrechts-Beraterin der AK sah tatsächlich eine Chance für Karin, denn die Kündigung konnte wegen Sozialwidrigkeit angefochten werden. In diesem Fall prüft das Gericht, ob der Arbeitnehmer zur Sicherung seines Lebensunterhaltes auf den Arbeitsplatz angewiesen ist und in welchem Zeitraum ein gleichwertiger gefunden werden kann. Mit 52 Jahren und als alleinerziehende Mutter hatte es Karin schwer, einen neuen Job zu finden. Bereits in der ersten Verhandlung einigten sich sie und ihr ehemaliger Arbeitgeber deshalb auf einen Vergleich. Der Verlust des Arbeitsplatzes schmerzte, aber immerhin erkämpfte Karin P. einen finanziellen Polster für sich und ihren Sohn in der Höhe eines Jahresgehalts von rund 36.000 Euro. Inzwischen hat Karin P. sogar wieder einen Job gefunden.

Auch Karins 59-jähriger Kollege Günther K. ging mit Unterstützung der AK vor Gericht. Er hatte sich innerhalb des Unternehmens in 24 Jahren vom Lagerarbeiter zum kaufmännischen Angestellten hochgearbeitet. Nun, als älterer Arbeitnehmer mit wenig formalen Qualifikationen, hätte er wohl keinen neuen und gleichwertigen Job mehr gefunden. Sein Verfahren endete ebenfalls durch einen finanziellen Vergleich. Er bekommt 2 Jahresgehälter als Überbrückung bis zu seiner Pension.

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Datum: 25.05.2018,