Im Krankenstand von Detektiv verfolgt

Brigitta G. war Angestellte in einem Reisebüro. Ein stressiger Job mit viel Druck vom Chef, den Umsatz zu steigern und ihre Arbeit noch schneller zu erledigen. Brigitta fühlte sich immer mehr gemobbt. Dann hatte sie auch noch privat mit einer Serie von Unglücksfällen zu kämpfen: Erst verlor sie ihre Tante, mit der sie ein enges Verhältnis hatte, wenig später wurde ihre Mutter ins Spital eingeliefert und verstarb kurz darauf. Brigitta versuchte durchzuhalten, begab sich in psychologische Behandlung und ging weiter arbeiten, doch irgendwann konnte sie einfach nicht mehr.

Ihre Ärztin schrieb sie ohne zu zögern krank, mit der Diagnose Burnout und Depression. Der medizinische Ratschlag: Brigitta solle sich ja nicht einigeln, sondern versuchen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Als ihr Lebensgefährte eines Abends ein Konzert gab, folgte Brigitta diesem Rat und ging dorthin. Im Lokal wurde sie immer wieder von einem Mann belästigt und sogar fotografiert.

Warum, das stellte sich schnell heraus: Ihr Arbeitgeber hatte sie von einem Detektiv verfolgen lassen. Nun entließ er sie fristlos, weil sie im Krankenstand unerlaubt ausgegangen sei. Brigitta wollte sich das nicht gefallen lassen und suchte Unterstützung bei der AK.

Wie wir Brigitta helfen konnten:

Die AK-Beraterin bestätigte, dass Brigitta sich aufgrund des ärztlichen Ratschlags arbeitsrechtlich richtig verhalten hatte. Die Ärztin hatte ihr in der Meldung an die Krankenkasse vollen Ausgang gewährt. Brigitta hatte ihren Krankenstand also weder vorgetäuscht noch bewusst verlängert. Das sah auch das Gericht so und sprach ihr über 25.000 Euro Entschädigung zu - netto immerhin 14.000 Euro für Brigitta.

INFO

Im Krankenstand gilt: Sie dürfen Sie nichts tun, was das Gesundwerden verzögern könnte. Wie Sie sich verhalten sollen, entscheidet deshalb im Zweifelsfall einzig und allein Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin.