Schulbeihilfe im 2. Bildungsweg

ANSUCHEN UM GEWÄHRUNG EINER SCHULBEIHILFE IM 2. BILDUNGSWEG für das Schuljahr 2023/2024

ANTRAGSTELLER

Geschlecht*

Internatsbesuch*

LEBENSPARTNER

Geschlecht

Die Arbeiterkammer Burgenland ersucht um Bekanntgabe Ihrer Bankverbindung, damit die Beihilfe zur Auszahlung gebracht werden kann. Postanweisungen werden nicht durchgeführt!

ANGABEN ZUM FAMILIENEINKOMMEN: In jedem Fall auch ein zutreffendes "NEIN" ankreuzen - bei zutreffendem "JA" ist der jeweilige Nachweis dem Ansuchen anzuhängen!

EINKOMMEN DES ANTRAGSTELLERS

Lohn/Gehalt*

Pension*

Bezug vom AMS*

Bezug von Krankenkasse*

Alimente/Unterhalt*

Land- und Forstwirtschaft*

Selbständige Tätigkeit*

EINKOMMEN DES LEBENSPARTNERS

Lohn/Gehalt*

Pension*

Bezug vom AMS*

Bezug von Krankenkasse*

Alimente/Unterhalt*

Land- und Forstwirtschaft*

Selbständige Tätigkeit*

Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuhängen:

Schulbestätigung*

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Bei unselbständigem Einkommen monatlichen Lohnzettel

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Freie Dienstnehmer: letztgültigen Einkommenssteuerbescheid

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Bestätigung des AMS bei Erhalt von Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe oder Karenzurlaubsgeld

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Bestätigung der Krankenkasse - bei Erhalt von Wochengeld oder Krankengeld

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Nachweis über Unterhaltszahlungen

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Umsatzsteuerbescheid bei selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb

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Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe bzw. bei Studenten, für die keine Familienbeihilfe bezogen wird und das 26.Lebensjahr noch nicht erreicht haben, eine Inskriptionsbestätigung.

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Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Burgenland
Beihilfen & Wohnbaudarlehen
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 02682 740 3113
E: beihilfen@akbgld.at