Kleiner Bub beim Heizkörper
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26.06.2023

Runter mit den Energiepreisen – runter mit der Inflation: Das fordert die AK!

Österreich kämpft mit einer Rekordinflation:  Analysen zeigen, dass die Teuerungen bei Haushaltsenergie bzw. beim Heizen die Hauptursachen für die hohe Inflation sind. Gleichzeitig schwindet die Planbarkeit der Höhe der Energiekosten für private Haushalte immer mehr, denn die Energiepreise werden bereits mehrmals pro Jahr erhöht. 

Energiepreise werden mehrmals pro Jahr erhöht

Die Preissteigerungen werden mit steigendenden Börsenpreisen und deren Niederschlag in Strom- oder Gaspreisindices begründet. Zahlreiche Klagen und Verfahren gegen Preiserhöhungen führen zu hoher Rechtsunsicherheit bei den Konsument:innen.

Es ist Aufgabe der Politik, Rahmenbedingungen für sichere und leistbare Versorgung mit Strom und Wärme zu schaffen. Aus Sicht der Arbeiterkammer sind tiefgreifende und effektive Maßnahmen dringend notwendig:

Wärmepreisbremse einführen

Einführung eines Preisdeckels für Raumwärme. Nicht nur die Strompreise sind weiter hoch, sondern auch die Kosten für Raumwärme, wie Gas, Fernwärme, Wärmepumpen, Pellets usw. – in Kombination mit den steigenden Wohn- und Mietkosten wissen immer mehr Menschen nicht mehr, wie sie diese Ausgaben stemmen sollen.

Für einkommensschwache Haushalte fordert die AK einen Strom- und Wärmepreisdeckel PLUS  – also einen niedrigeren Preisdeckel oder eine höher gedeckelte Energiemenge. Langfristig muss es für diese Haushalte einen günstigen Tarif für die Deckung eines Grundbedarfs an Energie geben.  Zusätzlich muss es intensive Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs geben wie z.B. thermische Sanierungen und Gerätetausch sowie Unterstützungen in Form von Heizkostenzuschüssen.

Strompreisbremse weiterführen und verbessern

Seit Dezember 2022 helfen die Strompreisbremse bzw. der Stromkostenergänzungszuschuss für Haushalte mit mehr als drei Personen, Energie leistbar zu machen. Allerdings wird diese Unterstützung bei der Höhe der Teilbetragszahlungen erst mit starker Verzögerung wirksam. Ergebnis: Viele Energielieferanten lassen sich damit weiterhin vorfinanzieren und stellen eine Gegenrechnung mit der Strompreisbremse erst im Rahmen der Jahresabrechnung in Aussicht.

Trotz Strompreisbremse erhöhen die Energielieferanten weiter die Energiepreise. In Deutschland sind Preiserhöhungen während der Laufzeit der dortigen Energiehilfen nicht erlaubt, außer bei nachweislicher wirtschaftlicher Erfordernis, was der Energielieferant nachzuweisen hat (Beweislastumkehr). Das wäre der entscheidende Hebel, der inflationsdämpfende Wirkung entfaltet.

Für eine direkte und treffsichere Unterstützung von Haushalten braucht es eine vernünftige Datengrundlage mit einer Verknüpfung von Melderegister, Finanzamtsdaten und Energieversorgern. Damit könnte etwa auch bei dem derzeit nicht treffsicheren Anspruch auf die Strompreisbremse auch für Zweitwohnsitze gesetzlich nachgebessert werden.

Bestrebungen, die Stromkostenbremse früher als gesetzlich vorgesehen, zu beenden, tritt die AK entschieden entgegen: Die Kund:innen haben noch nicht von den Preissenkungen auf den Energie-Großhandelsmärkten profitiert. Viele Haushalte sind in Vertragsbindungen „gefangen“ und können daher günstiger Angebote nicht in Anspruch nehmen. In vielen Bestandsverträgen werden die günstigeren Beschaffungspreise nur schleppend und in Form von befristeten Rabatten oder Gratisenergietagen weitergegeben.

Preissenkung bei der Fernwärme – jetzt!

Wenn man die Inflation in den Griff bekommen will, muss rasch ein weiterer Inflationstreiber, nämlich die Wärmepreise, gesenkt werden. Niedrigere Preise entlasten die Kund:innen und tragen wesentlich dazu bei, dass die Inflation sinkt.

Aufgrund der seit einiger Zeit bereits sinkenden Gaspreise fällt auch die Begründung für die massive Preiserhöhungen bei der Fernwärme , die mit Hinweis auf die hohen Gaspreise 2022 vorgenommen wurden, weg. Daher sind die Preise für die Fernwärme rasch zu senken. Dafür müssen:

Für alle Fernwärmeunternehmen, die Preiserhöhungen nur aufgrund eines Preisbescheides gemäß Preisgesetz durchführen dürfen, haben die hierfür zuständigen Landeshauptleute rasch von Amts wegen ein Preisverfahren einleiten zu lassen. Leider unterliegen nur wenige Wärmelieferanten in Österreich diesem Preisverfahren, wie z.B. die Wien Energie und selbst hier gilt der Preisbescheid auch nur für Kund:innen mit Direktverträgen.

Die überwiegende Anzahl der Fernwärmeunternehmen unterliegt keinerlei Regulierung: Hier müssen die Eigentümer (oft die öffentliche Hand) jetzt Verantwortung übernehmen und die Preise rasch senken.

In einem weiteren Schritt muss das Wirtschaftsministerium rasch das Preisgesetz ändern und verbessern, damit im Rahmen einer Verordnung alle größeren Wärmelieferanten in Österreich, die Haushaltskund:innen beliefern, einem behördlichen Preisverfahren unterworfen werden.

Das Klimaministerium muss rasch die im Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG) vorgesehene Preistransparenz umsetzen: Demnach müssen alle größeren Wärmelieferanten ihre Preise melden, die auch veröffentlicht werden. Denn nur durch Preistransparenz können Preise verglichen werden und die Lieferanten einem Rechtfertigungsdruck unterworfen werden.

Das Wirtschaftsministerium könnte außerdem – zumindest befristet – eine Beweislastumkehr für Fernwärmelieferanten im Falle von Preiserhöhungen einführen. Dann müssten die Energieunternehmen der Bundeswettbewerbsbehörde eine sachliche Rechtfertigung für die Preiserhöhung darlegen.  

Runter vom Gas – runter mit den Gasrechnungen

Die Großhandelspreise für Gas sinken bereits seit einiger Zeit.  Daher müssen auch die Gaspreise für die Haushalte runter. Jetzt. Die Menschen haben ein Recht auf angemessene Energiepreise und die EVUs sind in der Pflicht, alle Maßnahmen zu setzen, damit die Inflation sinkt!

Denn die Energieversorgungsunternehmen stehen im Eigentum der öffentlichen Hand. Sie haben eine gesamtwirtschaftliche Verantwortung! Durch ihre Preispolitik haben sie über die letzten Jahre die Inflation befeuert – jetzt ist es hoch an der Zeit, die Preise zu senken: Gerade bei Gasverträgen, für die es von Seite des Bundes keine unterstützenden Maßnahmen gibt (Strom: Strompreisbremse) ist das besonders fatal.

„Echte Preissenkungen“ für Strom- und Gasverträge

Wir beobachten, dass die EVUs Preissenkungen in Form von befristeten Rabattaktionen auf den Energiepreis – zum Preis von Vertragsbindungen über die Laufzeit der Rabattaktion – vornehmen. Die Preisgestaltung in Form von Rabattaktionen anstatt „echter“ Preissenkungen in den Verträgen ist intransparent, weil nicht mehr die vertraglichen Preise verglichen werden können.

Wichtige konsumentenrechtliche Schutzbestimmungen gehen verloren – wie z.B.) die gesetzliche Schutzbestimmung bei Widerspruch zu Preisänderungen, durch die die Kund:innen 3 Monate zu den alten Konditionen versorgt werden, während sie sich in der Zwischenzeit einen neuen Lieferanten suchen.

Die EVUs profitieren von preislichen Lock-in Effekten, da sie diese Rabatte an erneute Vertragsbindungen koppeln – wir fordern, dass diese Rabattaktionen (im Unterschied zu Preissenkungen) nicht an eine Bindefrist geknüpft werden.

Auch die sogenannten Gratisenergietage sieht die Arbeiterkammer kritisch. Diese werden erst bei der Jahresabrechnung abgezogen und senken so nicht die Teilbetragszahlungen und halten dadurch die Inflation weiter hoch.

Kund:innen haben ein Recht auf echte Preissenkungen – die Energiepreise sind zu reduzieren und transparent zu gestalten.

Lieferanten begründen ihre Zurückhaltung bei Preissenkungen mit rechtlicher Unsicherheit durch laufende Gerichtsverfahren: Lieferanten haben in ihren Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) oft Klauseln, die eine „Preiserhöhungsspirale“ darstellen – indem auf die Entwicklung von Indices abgestellt wird, die dazu führen, dass es bis im Jahr 2024 zu Preiserhöhungen kommen könnte, obwohl die Großhandelspreise für Energie sinken.

Daher fordert die AK die Energielieferanten auf,  ALBs, die Energiepreissenkungen verhindern, rasch zu ändern! 

Außerdem fordert die AK die Einführung eines außerordentlichen Kündigungsrecht für alle Kund:innen, die in teuren langfristigen Verträgen „gefangen“ sind . So könnten auch jene Kund:innen , die in der zweiten Jahreshälfte 2022 gezwungen waren, extrem teure Verträge abzuschließen, an die sie heute noch gebunden sind, von den günstigen Tarifen für Neukund:innen profitieren.  Ein Wechsel in günstiger Tarife wirkt sich wiederum Inflationssenkend aus. 

Energielieferanten in die Pflicht nehmen

Die vergangenen Monate haben  die unzureichende Informations- und Servicequalität von vielen Energieversorgungsunternehmen deutlich sichtbar gemacht. E-Control und Arbeiterkammer sind mit einem Ansturm auf ihre Beratungsdienstleistungen konfrontiert, die auf unzureichende Informationsleistungen der Energielieferanten zurückzuführen sind.

Für einen Überblick zu laufenden Kosten, Ankündigungen von Preiserhöhungen und neuen Teilbeitragszahlungen, Abrechnungen und den Auswirkungen der Strompreisbremse muss Konsument:innen eine nachvollziehbare Darstellung von Seiten der Lieferanten bereitgestellt werden. Ergänzend braucht es auch eine Möglichkeit für Rückfragen für Endverbraucher:innen – die Lieferanten müssen für Kund:innenanliegen erreichbar sein.

Mit einer klaren Verbesserung der Informations- und Servicequalität ist es Konsument:innen dann auch möglich, eine gut informierte Entscheidung über einen Anbieterwechsel treffen zu können.

Derzeit wird der Verbrauch von Endkund:innen für Vorschreibungen oft geschätzt und nicht auf Basis tatsächlicher Ablesung festgelegt – das muss sich dringend ändern! Bei den derzeitigen Energiepreisen wirken sich zu hohe und im schlimmsten Fall fehlerhafte Verbrauchsabschätzungen gegenüber Kund:innen finanziell massiv aus.

Auch die Preisblätter,, die wichtige Preisdetails und die genaue Kostenhöhe eines Energieliefervertrags enthalten, müssen transparenter und klarer verständlich für die Konsument:innen sein. Aus Sicht der AK sollte die Regulierungsbehörde E-Control die Preisblätter, genauso wie derzeit die AGBs, kontrollieren können. 

Strommarktdesignreform dringend notwendig

Seit der Liberalisierung des EU-Energiebinnenmarktes dominiert das Ziel der Gewinnmaximierung. In Kombination mit der Teilprivatisierung und einem einseitig ausgerichteten europäischen Marktdesign hat dies zu einer Finanzialisierung des Sektors geführt, bei der die grundlegenden Ziele der Energiepolitik keine Rolle mehr spielen. Strom und Gas wird an internationalen Börsen gehandelt. Dabei sieht das Strom-Marktdesign vor, dass das teuerste noch benötigte Kraftwerk die Preise für Strom bestimmt. Und so treibt der Gaspreis den Strompreis für alle Erzeugungsformen in die Höhe, obwohl sich die Erzeugungskosten aus Wasser-, Windkraft, Photovoltaik oder Atomkraft nicht verändert haben. Die Handelspreise haben sich damit vollständig von tatsächlichen Herstellungskosten entkoppelt, was zu einer massiven Umverteilung von Energieverbraucher:innen zu jenen Energieunternehmen  führt, die über günstige Erzeugungskapazitäten verfügen.

Dieses Marktdesign muss rasch reformiert werden, damit die Verbraucher:innenpreise wieder den tatsächlichen Herstellungskosten entsprechen. Das bedeutet: der Großhandelspreis muss den gewichteten Durchschnittkosten aller Stromerzeuger entsprechen und nicht wie bisher dem Höchstpreis.

Denn die aktuell etwas geringeren Gaspreise dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir auch in naher Zukunft mit Gaspreisen konfrontiert sein werden, die ein Vielfaches dessen betragen, was wir in den vergangenen Jahren beobachten konnten. In weiterer Zukunft werden an die Stelle fossiler Gaskraftwerke nicht-fossile, mit Wasserstoff und/oder Biomethan, betriebene Kraftwerke treten. Das Preisproblem löst sich damit aber nicht, denn Wasserstoff und Biomethan sind teurer als Erdgas. Sollte also weiterhin die teuerste Technologie den Preis setzen, wird Strom ein Luxusgut (bleiben).

Es gilt daher die Stromversorgung als Teil der Daseinsvorsorge zu begreifen und Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit im Sinn der Dekarbonisierung sowie Leistbarkeit als übergeordnete Ziele zu verankern.

Um spekulatives sowie verbraucher:innenschädliches Verhalten und damit Unsicherheit zu reduzieren, müssen Energiebörsen besser reguliert und überwacht und Transparenz geschaffen werden

Finanztransaktionssteuer und Ausschluss marktfremder Akteure

Preistreibende Spekulationsgeschäfte mit Energiederivaten müssen unterbunden werden. Wie vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung vorgeschlagen, sollten spekulative Geschäfte durch die Einführung einer Finanztransaktionssteuer unrentabel gemacht werden

Last but not least: Keine Energiewende ohne Fachkräfte

Deshalb braucht es jetzt eine Fachkräfteoffensive!

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