Außergewöhnliche Belastungen aufgrund einer Behinderung
Außergewöhnliche Belastungen aufgrund einer Behinderung lassen sich steuerlich absetzen. Voraussetzung dafür: Die Erwerbsminderung und damit der Grad der Behinderung muss mit einer amtlichen Bescheinigung von der zuständigen Stelle nachgewiesen werden, zum Beispiel Sozialministeriumservice, Sozialversicherungsträger oder Landeshauptleute.
Hinweis:
Sie müssen außergewöhnliche Belastungen in einer eigenen Beilage (L1ab) geltend machen.
Höhe der pauschalen Freibeträge
Liegt eine mindestens 25%-ige Behinderung (Erwerbsminderung) vor, können entweder die tatsächlichen Krankheitskosten mit den gesammelten Belegen oder pauschale Freibeträge bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung geltend gemacht werden.
Der jährliche Freibetrag beträgt bei einer Behinderung von:
25% bis 34% | 124 Euro |
35% bis 44% | 164 Euro |
45% bis 54% | 401 Euro |
55% bis 64% | 486 Euro |
65% bis 74% | 599 Euro |
75% bis 84% | 718 Euro |
85% bis 94% | 837 Euro |
ab 95% | 1.198 Euro |
Achtung!
Pflegegeldbezieher:innen steht der pauschale Freibetrag nicht zu. Sie können aber die tatsächlichen Kosten geltend machen und den Betrag, der das Pflegegeld übersteigt, bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigen lassen.
Kosten für Hilfsmittel
Neben den Pauschalbeträgen können nicht regelmäßig anfallende Kosten wie zum Beispiel für einen Rollstuhl oder ein Hörgerät oder bauliche Maßnahmen für einen barrierefreien Zugang zu Wohnräumen und Kosten für die Heilbehandlung wie ärztlich angeordnete Kuren oder Medikamente abgesetzt werden. Bei diesen Ausgaben ist das Pflegegeld nicht gegenzurechnen.
Kosten für den Transport
Gehbehinderte mit eigenem Kfz, denen die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar ist, steht ein zusätzlicher Steuerfreibetrag von monatlich 190 Euro zu. Gehbehinderte mit mindestens 50%-iger Erwerbsminderung, die über kein eigenes Kraftfahrzeug verfügen, können Taxikosten bis maximal 153 Euro monatlich geltend machen.
Kosten für Diätverpflegung
Auch für Krankendiätverpflegung können entweder die tatsächlichen Kosten oder Pauschalbeträge bei der Steuer angegeben werden.
Pauschalbeträge für:
- Diabetes, Tuberkulose, Zöliakie, Aids: 70 Euro monatlich
- Gallen-, Leber-, Nierenleiden: 51 Euro monatlich
- Magenkrankheit oder andere innere Erkrankung: 42 Euro monatlich
Achtung!
Die außergewöhnlichen Belastungen wegen einer Behinderung können auch von (Ehe)-Partner:innen abgesetzt werden, wenn das Einkommen der Person mit der Behinderung eine bestimmte Grenze nicht überschreitet:
Jahr | Einkommensgrenze |
---|---|
bis 2022 | 6.000 Euro |
2023 | 6.312 Euro |
2024 | 6.937 Euro |