10.6.2013

Hoch­was­ser: Schutz ist un­zu­rei­chend

Der Hochwasserschutz im Wasserrechtsentwurf ist absolut unzureichend,“ kritisiert AK-Wasserexpertin Iris Strutzmann. Die derzeit im Zuge der Wasserrechtsnovelle geplante Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie in nationales Recht stößt bei der AK auf Kritik, weil das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium seine Aufgabe als zentraler Koordinator nicht wahrnimmt.

Geplante Novelle ignoriert wesentliche Vorschläge

Ziel der EU-Hochwasserrichtlinie ist nämlich die umfassende Verbesserung des Hochwasserschutzes insbesondere zum Schutz der Menschen. Hochwasserschutz betrifft daher neben dem Wasserrecht vor allem auch Raumordnungsrecht und Flächenwidmungspläne.

Angesichts der teils existenziellen Folgen von Hochwasser für die individuell Geschädigten, fordert die AK ein integriertes System mit klaren Zuständigkeiten zwischen Bundes- und Landes-Behörden, wobei das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium eine aktive Koordinationsrolle übernehmen sollte. Konkrete Vorschläge hat das Landwirtschaftsministerium in einem Projekt für einen besseren Hochwasserschutz selbst vorgestellt, es sollte die eigenen Vorschläge daher auch berücksichtigen.

Dabei wird etwa die Verankerung wasserrechtlicher, wildbach und lawinengefahrrechtlicher Planungsnormen in Form einer Verordnungsermächtigung durch das Landwirtschaftsministerium empfohlen. Die AK-Expertin ist verwundert, dass die Empfehlungen dieses Projekts bislang in die Novelle nicht eingeflossen sind. Daher fordert die AK, dass dies rasch nachgebessert wird.