10.6.2013

Kri­te­ri­en­ka­ta­log Was­ser­kraft

Im Zuge des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans sowie der Energiestrategie Österreich wurde die Erarbeitung eines bundesweiten „Kriterienkatalogs Wasserkraft“ zum Ausbau der Wasserkraft eingefordert. Dieser Kriterienkatalog liegt nun als Entwurf vor. Er sieht vor, bei Verfahren, in denen ein Verschlechterung des Gewässerzustandes bei der Errichtung eines Kraftwerkes angewendet werden (§ 104a WRG). Weiters soll die Möglichkeit bestehen, diesen Kriterienkatalog bei Verfahren des „öffentlichen Interesses“ (§105 WRG) und bei Widerstreitverfahren (§17 WRG) Anwendung finden.

Kriterien sind in 3 Bereiche gegliedert

Energiewirtschaftliche, ökologische und sonstige Kriterien. Jedes der Kriterien wird zur Bewertung in „gering“, „mittel“, „hoch“ eingeteilt, bei manchen Kriterien gibt es klare Kenngrößen für diese Einteilung. Seitens des BMLFUW wird für die Bewertung keinerlei Gewichtung der Kriterien vorgenommen Anwendung, Beurteilung und damit Entscheidung, ob ein Kraftwerksprojekt aufgrund des Verschlechterungs-Verbots, bzw aus anderen Gründen abgelehnt oder genehmigt wird, obliegt somit der bewilligenden Behörde, bzw. des jeweils zuständigen Beamten.

Strategische Planung fehlt

Die AK begrüßt grundsätzlich, dass ein Vorschlag für einen Kriterienkatalog vorliegt. Allerdings wird kritisiert, dass dieser Katalog kein Instrument für eine strategische Planung des Ausbaus von Wasserkraft ist, da sich der Kriterienkatalog nur auf Einzelprojekte bezieht. Kritisch wird auch die Unverbindlichkeit gesehen, da es nur zu einem Erlass seitens des BMFLWUs kommt, der Kriterienkatalog aber keine verbindliche Wirkung, zB über eine Verordnung erhält. Weiters kritisiert wird, dass es keinerlei Gewichtung der Kriterien gibt und die Verantwortung auf die bewilligende Behörde abgewälzt wird. Die AK fordert eine Gewichtung ein, falls dies nicht durchsetzbar ist, zumindest eine landesweit einheitliche Vorgehensweise.