Lärmschutz in Österreich

Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf sollen die Einzelheiten zur Umsetzung des beschlossenen Bundes-Umgebungslärmgesetzes festgelegt werden.

Vorliegender Entwurf ist ungenügend

Vorschläge dafür waren damals schon in den Erläuterungen zum geplanten Bundesgesetz zur Diskussion gestellt. Die AK hat diese schon damals abgelehnt. Die AK lehnt auch den vorliegenden Entwurf als ungenügend ab.

AK fordert dringend Nach­besserungen

Ein Vergleich mit den damals vorgeschlagenen Eckpunkten zeigt, dass nur weitere Verschlechterungen vorgenommen worden sind. Die AK fordert dringend Nachbesserungen, damit der vorliegenden Entwurf grundlegenden Anforderungen an eine lärmvorsorgende Vorschrift standhält.

Schwellwerte absenken!

Dazu sind vor allem die Schwellwerte, die die Pflicht zur Aktionsplanung auslösen, grundsätzlich auf das Niveau von Vorsorgewerten, dh jedenfalls auf 55 dB tagsüber und 45 dB während der Nacht abzusenken.

Anspruch auf Lärmschutz für den Abendzeitraum

Neben anderen Verbesserungen sollte als Abend der Zeitraum zwischen 18:00 und 22:00 Uhr festgelegt werden. Der verstärkte Anspruch auf Lärmschutz für den Abendzeitraum soll somit schon ab 18:00 Uhr gelten.