Selbsterhalter-Stipendium
Sie waren bereits einige Jahre berufstätig und überlegen nun, ein Studium zu beginnen? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine "Studienbeihilfe nach Selbsterhalt" (Selbsterhalter:innen-Stipendium)!
Wer Anspruch hat
Selbsterhalter:innen sind Studierende, die sich wenigstens vier Jahre lang durch eigene Einkünfte selbst erhalten haben und mit ihrer Erwerbstätigkeit zumindest € 11.000/Jahr erzielt haben. Ausschlaggebend ist das Bruttoeinkommen abzüglich Sozialversicherung, Werbekosten- und Sonderausgaben(pauschale).
Das Einkommen der Eltern spielt bei der "der Studienbeihilfe nach Selbsterhalt" (Selbsterhalter:innen-Stipendium), im Gegensatz zur herkömmlichen Studienbeihilfe, keine Rolle.
Alle weiteren Anspruchsvoraussetzungen für ein Selbsterhalter:innen-Stipendium (z.B. Altersgrenze) finden Sie hier.
Höhe des Stipendiums
Die maximale Höhe der Studienbeihilfe nach Selbsterhalt beträgt im Studienjahr 2025/2026 monatlich 1.082 Euro. Für Studierende ab 27 Jahren beträgt sie monatlich 1.121 Euro. Zuschläge gibt es für Studierende mit Kindern und behinderte Studierende. Neben dem Selbsterhalter:innenstipendium darf man nur bis zu einer gewissen Zuverdienstgrenze dazuverdienen, diese beträgt 2026 17.677 Euro.
Die Anspruchsdauer umfasst die für die Ausbildung vorgesehene Studiendauer zuzüglich eines Semesters („Toleranzsemester“).