Selbst­er­halt­er-Stipen­dium

Sie waren bereits einige Jahre berufstätig und überlegen nun, ein Studium zu beginnen? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine "Studienbeihilfe nach Selbsterhalt" (Selbst­er­halt­er­:inn­en-Stipen­dium)!

Wer Anspruch hat

Selbsterhalter:innen sind Studierende, die sich wenigstens vier Jahre lang durch eigene Einkünfte selbst erhalten haben und mit ihrer Erwerbstätigkeit zumindest € 11.000/Jahr erzielt haben. Ausschlaggebend ist das Bruttoeinkommen abzüglich Sozialversicherung, Werbekosten- und Sonderausgaben(pauschale). 

Das Einkommen der Eltern spielt bei der "der Studienbeihilfe nach Selbsterhalt" (Selbsterhalter:innen-Stipendium), im Ge­gen­satz zur herkömmlichen Studienbeihilfe, keine Rolle.

Alle weiteren Anspruchsvoraussetzungen für ein Selbsterhalter:innen-Sti­pen­di­um (z.B. Altersgrenze) finden Sie hier

Höhe des Stipendiums

Die maximale Höhe der Studienbeihilfe nach Selbsterhalt beträgt im Studienjahr 2025/2026 monatlich 1.082 Euro. Für Studierende ab 27 Jahren beträgt sie monatlich 1.121 Euro. Zuschläge gibt es für Studierende mit Kindern und behinderte Studierende. Neben dem Selbsterhalter:innenstipendium darf man nur bis zu einer gewissen Zuverdienstgrenze dazuverdienen, diese beträgt 2026 17.677 Euro.

Die Anspruchsdauer umfasst die für die Ausbildung vorgesehene Studien­dauer zuzüglich eines Semesters („Toleranzsemester“).

Antrag stellen

Die Antragstellung erfolgt über die vorgesehenen Formulare der Studienbeihilfe, die bei der Stipendienstelle und über die Website www.stipendium.at erhältlich sind. Bei Fragen oder Unklarheiten werden Sie bei der Stipendienstelle beraten!