Junge Frau zeigt Daumen hoch
Junge Frau zeigt Daumen hoch © Minerva Studio, stock.adobe.com
24.01.2024

 AK Bildungsgutschein

Der AK Bildungsgutschein ist für Mitglieder der AK Burgenland das Startkapital von 150 Euro für ausgewählte Weiterbildungskurse. 

Wofür kann ich meinen Bildungsgutschein nutzen?


Berufsförderungsinstitut Burgenland (BFI Burgenland)

  • Sprachkurse
  • EDV-Seminare und Einzelcoachings
  • Bildungsmaßnahmen für Gender und Diversity
  • Fortbildungen im Gesundheitsbereich für die Berufsgruppen:
    - Diplom Gesundheits- und Krankenpflegerinnen
    - Pflegefachassistent:innen
    - Pflegeassistent:innen
    - Heimhelfer:innen
    - Fachsozialbetreuer:innen
    - Diplomsozialbetreuer:innen
    - Medizinische Assistenzberufe
  • Zweiter Bildungsweg:
    - Kurse für die Berufsreifeprüfung
  • Kurse aus dem Bereich der Schlüsselqualifikationen (z.B. Kommunikation, Konfliktmanagement etc.)

Die förderbaren Kurse sind im Kursprogramm entsprechend gekennzeichnet!

Burgenländische Volkshochschulen (VHS Burgenland)

Zweiter Bildungsweg:
   - AHS Matura
   - Studienberechtigungsprüfung
   - Kurse für die Berufsreifeprüfung 

Die förderbaren Kurse sind im Kursprogramm entsprechend gekennzeichnet!

Wer hat Anspruch?

Alle burgenländischen AK-Mitglieder können den Bildungsgutschein einmal pro Jahr nutzen. Grundsätzlich sind das Angestellte, Arbeiter:innen, Lehrlinge, Kinderbetreuungsgeld-Bezieher:innen bzw. Dienstnehmer:innen in Elternkarenz, Arbeitslosengeld-Bezieher:innen, Notstandshilfe-Bezieher:innen und geringfügig Beschäftigte sowie Präsenz- und Zivildiener die ein Dienstverhältnis im Burgenland haben. Auch freie Dienstnehmer:innen sind arbeiterkammerzugehörig.

Um den Bildungsgutschein in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zu Kursbeginn Mitglied der Arbeiterkammer Burgenland sein. 

Wie wird der Bildungsgutschein eingelöst?

  1. Sie bezahlen und besuchen einen der gekennzeichneten AK-geförderten Kurse beim BFI Burgenland bzw. der VHS Burgenland.
  2. Nach Kursabschluss füllen Sie den Online-Antrag aus und laden die erforderlichen Unterlagen hoch. Bitte beachten Sie die Einreichfrist von 6 Monaten nach Kursabschluss!
  3. Der Gutscheinbetrag wird nach positiver Prüfung Ihres Antrags auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen

WICHTIG

  • Bitte kontrollieren Sie, ob Sie nach dem Absenden Ihres Antrags ein Bestätigungsmail erhalten haben.
  • Nach der Antragsprüfung erhalten Sie eine Förderverständigung. Bitte schauen Sie auch in Ihren Spam-Ordner! Wir bemühen uns um eine rasche Förderabwicklung und ersuchen um Kontaktaufnahme sollten Sie bis 10 Werktage nach der Einbringung Ihres Ansuchens noch keine Förderverständigung erhalten haben. 
  • Der Bildungsgutschein wird jenem Kalenderjahr zugeordnet, in dem der Kurs begonnen hat.

Sie wollen Ihren Kurs in einem anderen Bundesland machen?

So funktioniert es:

  1. Förderbar sind Kurse bei einem BFI-Standort Ihrer Wahl (Wien, NÖ, Steiermark etc.), die den am Seitenanfang beschriebenen förderbaren Kursinhalten entsprechen.
  2. Gerne können Sie den gewünschten Kurs im Vorfeld mit uns abgleichen! So vermeiden Sie, dass Sie einen Kurs besuchen der danach nicht gefördert werden kann. Dazu einfach ein Mail mit den Kursdaten (Bildungsträger, Kurstitel, Kursbeginn und –ende, Kurspreis) und Ihren persönlichen Daten (Name, Adresse und Dienstgeber:in) an bildung@akbgld.at senden.
  3. Ihr Wunschkurs wird auf seine Förderfähigkeit überprüft und Sie erhalten eine entsprechende Rückmeldung.
  4. Ab hier gelten auch für Ihren Kurs die oben beschriebenen Schritte.

Was ist sonst noch wichtig?

  • Der AK-Bildungsgutschein im Wert von 150 Euro kann einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Ist der tatsächliche Kurspreis geringer als der Gutscheinbetrag, wird dieser geringere Betrag ausbezahlt.

    BEISPIEL:
    Ein Kurs, der mit dem AK-Bildungsgutschein gefördert werden kann, kostet 140 Euro. Der AK-Bildungsgutschein hat einen Wert von 150 Euro. Ausbezahlt wird der Betrag von 140 Euro.
    Eine erneute Inanspruchnahme des Gutscheins ist dann erst wieder im nächsten Kalenderjahr möglich.

  • Sonderregelung für die Absolvierung der Berufsreifeprüfung: Hier wird der AK-Bildungsgutschein für jedes Modul, für das ein Vorbereitungskurs besucht wurde in der Höhe von 150 Euro ausbezahlt. Maximal wird die Berufsreifeprüfung somit mit 600 Euro gefördert.
    Es gibt zwei Möglichkeiten der Antragstellung:
    Variante 1: Ein eigener Antrag für jedes Modul mit einer Antragsfrist von jeweils bis 6 Monate nach Modulabschluss (es gilt das Prüfungsdatum!). Insgesamt also maximal 4 Einzelanträge.
    Variante 2: Alle Module werden gesammelt bis 6 Monate nach Erhalt des Gesamtzeugnisses gemeinsam eingereicht. Die Frist beginnt mit dem Ausstellungstag des Gesamtzeugnisses zu laufen.

    HINWEIS:
    Gefördert werden beim BFI oder der VHS Burgenland besuchte Vorbereitungskurse. Für abgeschlossene Module ohne besuchten Vorbereitungskurs oder solche mit einem besuchten Vorbereitungskurs bei anderen als den oben angeführten Bildungseinrichtungen kann kein Bildungsgutschein gewährt werden.

WEITERE INFOS

Für weitere Infos steht Ihnen unser Bildungsnavi gerne zur Verfügung.

T: 02682 740 3165
E: bildung@akbgld.at 

Hier geht´s zum Online-Antrag

Kontakt

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Weitere Infos:
Bildungsnavi

T: 02682 740 3165
E: bildung@akbgld.at