Pflegestipendium

Sie sind arbeitslos und wollen sich beruflich neu orientieren? Für eine Ausbildung im Pflegebereich gibt es das Pflegestipendium. Damit erhalten Personen, die an AMS-Ausbildungen im Pflegebereich teilnehmen, mindestens 1.536 Euro monatlich (bei einem Monat von 30 Tagen), um ihre Lebenshaltungskosten zu decken. 

Wer kann die Förderung erhalten?

Das Pflegestipendium kommt für Sie in Frage, wenn Sie…

  1. …arbeitslos sind, oder
  2. …für die Dauer der Ausbildung von Ihrem Arbeitgeber karenziert sind.

Welche Ausbildungen werden gefördert?

Gefördert werden Ausbildungen, die mindestens 25 Wochenstunden umfassen und einem der folgenden Bereiche zugeordnet werden können:

  • Pflegeassistenz
  • Pflegefachassistenz
  • Sozialbetreuungsberufe (alle Schwerpunkte: Altenarbeit, Familienarbeit,
    Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung)
  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (an Österreichischen Fachhochschulen) mit einem Ausbildungsbeginn ab 1. September 2024 und einer befristeten Begehrenseinreichung bis 31. August 2025

    Wichtig!

    Bereits vor dem 1. September 2024 begonnene Fachhochschulausbildungen im Bereich Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege können nicht mit dem Pflegestipendium gefördert werden. Auch ein Umstieg aus bereits geförderten Ausbildungen im Bereich diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (zum Beispiel Schule auf FH) ist nicht möglich.
     

Info

Das Pflegestipendium ist eine Sonderform der „Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts“ (DLU). Förderungen für Ausbildungen für Arbeitslose in anderen Bereichen finden Sie hier.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um das Pflegestipendium zu erhalten, muss es vor Beginn der Ausbildung im Rahmen einer AMS-Beratung genehmigt werden. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben die Voraussetzungen für den Besuch der Ausbildung erfüllt, also z.B. eine allfällige Aufnahmeprüfung geschafft oder die dafür nötigen Abschlüsse in der Tasche.
  • Sie sind am Tag, an dem die Ausbildung startet, mindestens 20 Jahre alt.
  • Falls Sie die Matura gemacht oder ein Hochschulstudium abgebrochen haben, dürfen Sie frühestens 2 Jahre nach der Matura die Ausbildung beginnen (oder es liegen Anspruchsvoraussetzungen nach AlVG vor – dazu berät Sie gerne Ihre AK).
  • Falls Sie die Schule abgebrochen haben, dürfen Sie frühestens 2 Jahre danach – vorausgesetzt, Sie sind dann mindestens 20 Jahre alt - die Ausbildung beginnen (oder es liegen Anspruchsvoraussetzungen nach AlVG vor – dazu berät Sie gerne Ihre AK). 

Wie kann ich meinen Antrag stellen?

Das Pflegestipendium beantragen Sie vor Beginn der Ausbildung beim AMS. Ob Sie das persönlich in Ihrer regionalen Geschäftsstelle oder über Ihr eAMS-Konto erledigen, steht Ihnen frei.

Aber Achtung: Davor müssen Sie ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit einer AMS-Mitarbeiterin bzw. einem AMS-Mitarbeiter führen! Bitte nehmen Sie daher rechtzeitig vor Beginn Ihrer Wunsch-Ausbildung Kontakt mit dem AMS auf, damit für diesen Termin noch Zeit bleibt. 

Wie hoch ist das Pflegestipendium?

Wie viel Geld Sie über das Pflegestipendium bekommen, wird auf Basis von Tagsätzen berechnet. Für 2024 gilt ein Satz von mindestens 51,20 Euro pro Tag. Wenn Ihr Tagessatz des Arbeitslosengelds höher ist als der Mindesttagessatz des Pflegestipendiums, bekommen Sie für die Dauer der Ausbildung weiterhin Ihr ungekürztes Arbeitslosengeld.   

Wenn Sie an einer Arbeitsstiftung teilnehmen, werden monatlich pauschal 100 Euro des Pflegestipendiums abgezogen. Damit gilt für Sie ein Tagsatz von 47,87 Euro. Der Grund dafür ist, dass Sie zusätzlich ein Stiftungsstipendium (in unterschiedlicher Höhe) erhalten.

Auszahlungstermin

Ihr Pflegestipendium wird im Nachhinein, also am Monatsende, vom AMS ausbezahlt.

Werden auch die Ausbildungskosten übernommen?

Nein. Das Pflegestipendium soll während der Ausbildung Ihre Lebenshaltungskosten abdecken. Falls das Bildungsinstitut, das Sie ausgewählt haben, Kurskosten verrechnet, werden diese nicht vom AMS übernommen. 

Darf ich zum Pflegestipendium dazuverdienen?

Ja. Sie dürfen zum Pflegestipendium bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen. Diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro monatlich.

Das gilt auch für ein allfälliges Taschengeld, das die Schulen der Gesundheits -und Krankenpflege auszahlen. Solange dieses unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt, dürfen Sie es parallel zum Pflegestipendium beziehen. 

Wie lange kann ich die Förderung beziehen?

Der gesamte Förderzeitraum darf maximal 4 Jahre betragen. In dieser Zeit können Sie das Pflegestipendium für maximal 2 unterschiedliche Ausbildungen erhalten. 

Muss ich während der Ausbildung dem AMS etwas nachweisen?

Ja! Sie müssen dem AMS einen Nachweis über den Ausbildungsfortschritt bringen. Das heißt: Einmal jährlich müssen Sie Ihre Zeugnisse übermitteln. Auch bei Abschluss der Ausbildung schicken Sie dem AMS ihr Zeugnis.

Achtung!

Passen Sie gut auf, dass Sie diese Nachweise nicht vergessen! Wenn Sie eine Frist zum Nachweis versäumen, wird Ihr Pflegestipendium eingestellt. Wenn Sie keine Nachweise zum Ausbildungsfortschritt bringen, wird das Pflegestipendium für den fraglichen Zeitraum zurückgefordert! 

Tipp

Die Wiener Pflegeausbildungsprämie kann über den WAFF online: Wiener Pflegeausbildungsprämie – WAFF oder per Mail: pflegeausbildungspraemie@waff.at beantragt werden.

Kontakt

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Arbeiterkammer Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 02682 740 
E: akbgld@akbgld.at