
Qualifikationsförderungszuschuss (Land Burgenland)
Das Land Burgenland unterstützt weiterbildungsinteressierte Burgenländer:innen mit einem Qualifikationsförderungszuschuss. In Anspruch genommen werden kann er von
- Arbeitnehmer:innen (unabhängig davon ob sie geringfügig, in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten)
- freie Dienstnehmer:innen
- Personen, die aktuell arbeitslos oder auf Arbeitssuche sind
- Zivil- und Präsenzdienern sowie
- Personen in Karenz
HINWEIS
Arbeitnehmer:innen in Bildungskarenz sind nur dann förderbar, wenn diese nicht unmittelbar an die Elternkarenz angetreten wurde. Es muss ein Abstand von zumindest zwölf Monaten zwischen Elternkarenz und Bildungskarenz liegen!Ausgenommen davon sind Vorbereitungskurse auf die Studienberechtigungsprüfung, die Berufsreifeprüfung und Meisterprüfung sowie Maßnahmen zur Umschulung. Für Umschulungen ist darüber hinaus ein entsprechender Beschäftigungsnachweis innerhalb von acht Monaten ab Kursabschluss nachzuweisen.
Diese Erfordernisse gelten für alle Anträge, die ab 1.1.2025 eingebracht werden.
Ziel der Bildungsmaßnahme muss entweder eine berufliche Weiterbildung im aktuellen Tätigkeitsfeld sein oder eine Ausbildung für einen neuen Tätigkeitsbereich. Ebenfalls förderbar sind Maßnahmen, die Voraussetzung für eine Höherqualifizierung sind. Dies trifft beispielsweise auf die Ablegung der Studienberechtigungsprüfung, Berufsreifeprüfung oder Meisterprüfung zu.
Bei einem Berufswechsel ist die Weiterbildung förderbar, wenn die berufliche Perspektive grundsätzlich gegeben ist („Zukunftsberufe mit generellem Bedarf“) oder ein zum neuen Beruf gehöriger Beschäftigungsnachweis bis längstens acht Monate nach Ausbildungs- bzw. Kursende vorgelegt werden kann.
Förderbar sind dabei nur jene Qualifikationsmaßnahmen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Förderstellen (z.B. AMS) fallen und die Bildungseinrichtung muss jedenfalls zertifiziert sein. Ob dies auf die gewünschte Bildungseinrichtung zutrifft, ist mit dem Referat Arbeitnehmerförderung der Burgenländischen Landesregierung abzuklären.
Einkommensgrenze
Das Jahresbruttoeinkommen des Vorjahres der Antragstellerin bzw. des Antragstellers darf den Betrag von 50.000 Euro nicht übersteigen! Bei Alleinerzieher- bzw. Alleinverdiener:innen erhöht sich dieser Betrag um 10% für jedes Kind, für das der/die Antragsteller:in zu sorgen hat (Nachweis durch Familienbeihilfenbezug) sowie für jede weitere Person für die der/die Antragsteller:in zu sorgen hat (z.B. Partner:in). Familienbeihilfe, Pflegegeld, Waisenpension und Trennungsgelder gelten nicht als Einkommen.
Höhe der Förderung
- 50% der Kurskosten bis max. 1.700 Euro
- 60% der Kurskosten bei Lehrabschlussprüfungen
- 75% der Kurskosten bis max. 2.300 Euro für Wiedereinsteiger:innen nach einer Elternkarenz bzw. Zeiten der Haushaltsführung oder nach der Pflege pflegebedürftiger Angehöriger
- 75% der Kurskosten bis max. 4.500 Euro für Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung, Meister- oder Werkmeisterprüfung. Ausnahme für Lehrlinge: Diese können bis zu 100% der nachgewiesenen Kosten gefördert bekommen. Darüber hinaus kommt die Einkommensgrenze in diesen Fällen nicht zur Anwendung.
- 100 % der Kurskosten bis max. 4.500 Euro für Ausbildungen in Pflegeberufen und Zukunftsberufen mit generellem Bedarf. Details zu letzteren sind im Referat Arbeitnehmerförderung der Burgenländischen Landesregierung zu erfragen.
- 100 % der Kurskosten bis max. 4.500 Euro für alle oben angeführten Schulungsbereiche erhalten all jene Burgenländer:innen, die zwischen Anfang März und Dezember 2020 ihr Dienstverhältnis verloren haben. Wichtig: Der Beschäftigungsverlust in diesem Zeitraum ist zu belegen!
Eine Person kann jährlich max. 4.500 Euro an Qualifikationsförderungszuschuss erhalten.
Folgende Kosten können geltend gemacht werden:
- Kurskosten bis zu den oben jeweils angeführten Höchstgrenzen
- Kosten für Kursunterlagen
- Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Kosten für Kursunterlagen und Fahrkosten fallen dabei nicht in die Maximalförderhöhe! Die Höhe berechnet sich wie jene der Kurskostenförderung.
Grundsätzlich nicht gefördert werden
- Nachholen von Pflichtschulabschlüssen
- Universitäre Ausbildungen sowie Ausbildungen mit akademischem Abschluss
- Lehrgänge an Fachhochschulen und Universitäten
- Bedienstete mit einem Dienstverhältnis zu Bund, Land oder Gemeinde sowie zur Europäischen Union bzw. Arbeitnehmer:innen von Unternehmen/Betrieben an denen Bund, Land oder Gemeinde beteiligt sind. Ausnahmen:
1. Es wird eine Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung, Meister-, Werkmeister- oder Lehrabschlussprüfung absolviert. Befähigungsprüfungen werden wie Werkmeisterprüfungen abgewickelt.
2. Es wird eine Bildungsmaßnahme in Pflegeberufen oder in sonstigen "Zukunftsberufen mit generellem Bedarf" absolviert.
3. Es wird eine Bildungsmaßnahme absolviert, die einem Berufswechsel bzw. der Ausbildung für einen neuen Tätigkeitsbereich dient.
Diese Weiterbildungen sind auch für die oben angeführten Bediensteten förderbar. Für die Ausnahmen 2 (Pflegeberufe bzw. Zukunftsberufe) und 3 (Umschulungen) allerdings nur dann, wenn innerhalb von 8 Monaten ab Ausbildungsabschluss (Kursende oder Abschlussprüfung) ein einschlägiger Beschäftigungsnachweis erbracht werden kann.
Antragsfrist
Förderanträge sind grundsätzlich bis längstens 4 Monate nach Ende der Bildungsmaßnahme bzw. dem Zeitpunkt der Abschlussprüfung direkt beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abt. 9 – Hauptreferat Sozial- und Klimafonds zu stellen. Dort erhält man auch detaillierte Auskünfte zu offenen Fragen. Im Falle einer semester- oder modulweisen Abrechnung der Bildungsmaßnahme haben der Antrag und der Nachweis über den erfolgreichen Teilabschluss ebenfalls jeweils spätestens 4 Monate nach Beendigung des Semesters oder Moduls zu erfolgen!
WICHTIG:
Die viermonatige Antragsfrist gilt auch für all jene Förderwerber:innen, denen ein Zeitraum von 8 Monaten zur Vorlage eines entsprechenden Beschäftigungsverhältnisses eingeräumt wird. Der Antrag selber muss jedenfalls fristgerecht eingebracht werden!
TIPP
Eine Abklärung bezüglich der Förderfähigkeit einer Aus- oder Weiterbildung im Vorfeld macht Sinn und sorgt für mehr Klarheit hinsichtlich der finanziellen Belastung, die dieser Weg mit sich bringt!Web: www.burgenland.at