Bus biegt in Kreuzung ein
Bus biegt in Kreuzung ein © stock.adobe.com

Zuschuss zum Semesterticket

Studierende mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule außerhalb des Burgenlandes studieren, können um einen Zuschuss zum Semesterticket ansuchen. Der Zuschuss wird für die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel am Studienort gewährt: In Wien also beispielsweise für das „Semesterticket“ oder in Graz für die Studienkarte.

Gefördert werden 50% der nachgewiesenen Fahrtkosten pro Semester, jeweils bis zu einem Maximalbetrag des günstigsten Kaufpreises der Fahrkarte. Nicht förderfähig sind Kosten, die für Fahrten zwischen dem Wohn- und Studienort anfallen! Gleiches gilt, wenn der Studienort außerhalb von Österreich liegt.

Die Antragstellung erfolgt direkt am zuständigen Gemeindeamt mittels Antragsformular. Dieses kann entweder schriftlich oder elektronisch (eingescannt) übermittelt werden und ist auf der Homepage des Landes (www.burgenland.at) abrufbar.

Die Antragsfrist für das Wintersemester läuft von 1. Oktober bis 15. Februar, jene für das Sommersemester von 1. März bis 15. Juli.

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