Weiterbildungsbeihilfe und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe
Im Juni 2026 wurde als Nachfolgemodell der abgeschafften Bildungskarenz die Weiterbildungsbeihilfe bzw. Weiterbildungsteilzeitbeihilfe eingeführt.
Anträge können ab 8. Juni 2026 über das MeinAMS-Konto oder bei der zuständigen regionalen AMS-Geschäftsstelle gestellt werden. Beachten Sie dazu auch die aktuellen Informationen des Arbeitsmarktservice (AMS).
Wichtige Links zum AMS
Die Richtlinie zur Beihilfe sowie die Tabelle zur Höhe der Beihilfe finden Sie stets aktuell auf der Info-Seite des AMS.Was ist die Weiterbildungsbeihilfe („Weiterbildungszeit“)?
Die Weiterbildungsbeihilfe ersetzt seit Juni 2026 die Bildungskarenz. Sie ermöglicht es Arbeitnehmer:innen, sich für eine berufliche Aus- oder Weiterbildung von der Arbeit freistellen zu lassen. Während dieser Zeit ruht das Dienstverhältnis vollständig oder zum Teil.
Das Entgelt aus dem Job entfällt in dieser Zeit also entweder vollständig oder zum Teil. Während der Zeit der Freistellung für die Weiterbildung können Sie daher eine Weiterbildungsbeihilfe oder Weiterbildungsteilzeitbeihilfe vom AMS bekommen.
Was ist der größte Unterschied zur „alten“ Bildungskarenz?
Die Weiterbildungsbeihilfe ist eine Förderung des AMS auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Zum Vergleich
Kein Rechtsanspruch - was heißt das?
Anträge auf Weiterbildungsbeihilfe können durch das AMS abgelehnt werden, auch wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Beispiel
Auch wenn es während des Bezugs zu Problemen kommt, z.B. einer falschen Berechnung oder einer Aberkennung der Beihilfe, können Sie keine Rechtsmittel einlegen.
Wie hoch ist die Weiterbildungsbeihilfe?
Die Weiterbildungsbeihilfe beträgt mindestens 41,49 Euro pro Tag (Wert 2026) und höchstens knapp 70 Euro pro Tag (Wert 2026). Die genaue Höhe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell, das Sie als PDF-Download auf der Seite des AMS finden.
wann Arbeitgeber:innen einen teil davon bezahlen müssen
Kann ich während der Weiterbildungszeit etwas dazuverdienen?
In der Regel dürfen Sie zur Weiterbildungsbeihilfe nicht dazuverdienen.
Ausnahme
Sie möchten ein geringfügiges Dienstverhältnis während der Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit weiterführen? Das ist nur dann möglich, wenn Sie es
- bereits mindestens 26 Wochen vor Ausbildungsbeginn ausgeübt haben, und
- Sie dieses Dienstverhältnis bei einem/einer anderen Arbeitgeber:in haben als dort, wo Sie karenziert sind.
Wie lange kann ich die Weiterbildungsbeihilfe beziehen?
Sie können zwischen 2 Monaten und 12 Monaten Weiterbildungsbeihilfe bekommen. Weiterbildungsteilzeitbeihilfe müssen Sie mindestens 4 Monate beziehen.
Kann ich mehrmals hintereinander oder in Etappen Weiterbildungsbeihilfe beziehen?
Innerhalb von 4 Jahren dürfen Sie insgesamt nicht mehr als 12 Monate Weiterbildungsbeihilfe beziehen. Mehrere Abschnitte (= Module) sind möglich, jeder Abschnitt muss dann aber mindestens 2 Monate dauern.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Um einen Antrag auf Weiterbildungs(teil)zeit beim AMS zu stellen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Sie sind beim Ihrem/Ihrer Arbeitgeber:in seit mindestens 12 Monaten ununterbrochen und vollversicherungspflichtig beschäftigt.
Ausnahmen
- Sie haben bereits ein Master- oder Diplomstudium abgeschlossen? Sie müssen mindestens 4 Jahre in Österreich versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, davon mindestens 12 Monate bei Ihrem/Ihrer aktuellen Arbeitgeber:in.
- Sie sind Saisonarbeiter:in? Für Sie gelten bei den erforderlichen Zeiten der Beschäftigung Sonderregelungen. Informieren Sie sich gerne bei Ihrer Arbeiterkammer (AK) oder beim AMS.
2. Sie haben eine schriftliche Vereinbarung mit dem/der Arbeitgeber:in abgeschlossen. Diese "Vereinbarung über eine Bildungskarenz/Bildungsteilzeit nach AVRAG" müssen Sie dem AMS vorlegen. Aber: Die Vereinbarung wird erst dann wirksam, wenn das AMS über Ihren Antrag auf Förderung entschieden hat.
mustervorlage
3. Sie sind nicht mehr ausbildungspflichtig - haben also z.B. die Schulpflicht abgeschlossen.
4. Sie haben in den letzten 26 Wochen vor Beginn der Weiterbildungszeit kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld in Anspruch genommen!
Wann muss ich zusätzlich eine Bildungsberatung beim AMS machen?
Dabei kommt es auf Ihr Einkommen an.
- Bei einem Einkommen unter 3.465, - Euro brutto müssen Sie eine verpflichtende Bildungsberatung beim AMS machen. Erst danach können Sie einen Antrag für die Weiterbildungsbeihilfe stellen.
- Bei einem Einkommen über 3.465, - Euro brutto brauchen Sie keine Bildungsberatung zu machen. Sie können aber auch dann beim AMS um eine Bildungsberatung fragen. Das AMS muss Ihnen dann zwar keine Beratung anbieten, kann Ihnen aber verfügbare Plätze geben.
Für eine Weiterbildungsteilzeitbeihilfe müssen Sie grundsätzlich keine Bildungsberatung beim AMS machen!
Welche Voraussetzungen gelten zusätzlich bei der Weiterbildungsteilzeit?
Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe müssen grundsätzlich dieselben Bedingungen erfüllt werden, wie für die Weiterbildungsbeihilfe. Es ist jedoch weder eine Bildungsberatung noch eine Arbeitgeber:innenbeteiligung erforderlich.
Beachten sollten Sie unbedingt die Vorgaben zur Arbeitszeit: Sie dürfen bei der Weiterbildungsteilzeit Ihre wöchentliche Normalarbeitszeit um mindestens 25 % und maximal 50 % reduzieren. Haben Sie die Arbeitszeit-Reduktion vereinbart, können Sie das Ausmaß Ihrer Arbeitszeit während des Bezugs nicht mehr verändern!
Ihre reduzierte Arbeitszeit darf 10 Wochenstunden nicht unterschreiten!
Welcher Zeitraum wird für die Berechnung der Stundenreduktion herangezogen?
Ausschlaggebend ist Ihr vertraglich gültiges Stundenausmaß zu dem Zeitpunkt, an dem Sie den Antrag stellen.
Wie stelle ich den Antrag auf Weiterbildungsbeihilfe?
Sie können den Antrag in der AMS-Geschäftsstelle, aber auch über MeinAMS stellen.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Bei einer Weiterbildungszeit muss die Bildungsmaßnahme:
- mindestens 2 Monate dauern,
- mindestens 20 Wochenstunden (bzw. 16 bei Kinderbetreuungsverpflichtungen für Kinder bis zum 7. Lebensjahr) oder bei Studien mindestens 20 ECTS pro Semester (bzw. 16 bei Kinderbetreuungsverfpflichtungen für Kinder bis zum 7. Lebensjahr) umfassen.
Bei der Weiterbildungsteilzeit gilt:
- Ihre geplante Weiterbildung muss mindestens 4 Monate dauern,
- Sie muss mindestens 10 Wochenstunden (bzw. 8 bei Kinderbetreuungsverpflichtungen für Kinder bis zum 7. Lebensjahr) umfassen.
- Sie wollen eine tertiäre Ausbildung machen? Dann müssen Sie pro Semester mindestens 10 ETCS-Punkte (bzw. 8 bei Kinderbetreuungsverpflichtungen für Kinder bis zum 7. Lebensjahr) nachweisen.
Zusätzlich gilt für Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit gleichermaßen:
Gefördert werden außerdem nur Aus- und Weiterbildungen, die "arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar" sind. Das sind Bildungsmaßnahmen, die Ihre berufliche Qualifikation und Beschäftigungsfähigkeit erhöhen.
Wer entscheidet das - und wie?
Das AMS prüft das Ausbildungsvorhaben, ob es am Arbeitsmarkt verwertbar ist. Dafür gibt es keine fest definierten Kriterien, sondern einen Ermessensspielraum.
Auch wir als AK können Ihnen deshalb vorab keine Einschätzung zu Ihrem Ausbildungswunsch geben:
Wir können den Ermessensspielraum des AMS nicht abschätzen, zudem besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Sind Studien oder Ausbildungen im Ausland möglich?
Die Richtlinie ist so formuliert: Ausbildungen im Ausland sind nur dann möglich, wenn eine Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt werden kann.
Wie handhabt das AMS das nun in der Vollzugspraxis? Ein Studium im Ausland kann nur dann genehmigt werden, wenn es sich z.B. um ein Austauschsemester handelt und eine Inskription an einer österreichischen Universität vorliegt. Nur dadurch ist für das AMS eine entsprechende Vor-Prüfung möglich.
Zum Nachlesen
Muss sich mein Arbeitgeber finanziell beteiligen - und wie?
Bei der Weiterbildungsteilzeitbeihilfe gibt es keinen Arbeitgeberbeitrag - unabhängig vom Einkommen
Bei der Weiterbildungsbeihilfe kommt es auf Ihr Einkommen an:
- Bei Einkommen unter 3.465 Euro brutto (mit verpflichtender Bildungsberatung)
Ihr:e Arbeitgeber:in muss sich finanziell nicht an der Förderung beteiligen. - Bei Einkommen über 3.465 Euro brutto (ohne verpflichtende Bildungsberatung):
Hier muss sich Ihr:e Arbeitgeber:in mit 15% an der Förderung beteiligen. Entsprechend reduziert sich der Anteil des AMS an der Förderung um 15%.
Beispiel einer förderung mit arbeitgeberanteil
| Tagsatz der Beihilfe insgesamt | 60€ |
|---|---|
| AMS-Anteil | 51€ |
| Arbeitgeber-Anteil | 9€ |
Wird der Arbeitgeberanteil der Förderung auch vom AMS ausgezahlt?
Nein, diesen Anteil muss direkt Ihr:e Arbeitgeber:in auszahlen. Nur die für den Anteil anfallenden SV-Beiträge übernimmt das AMS direkt.
Muss ich für den Arbeitgeberanteil Einkommenssteuer zahlen?
Nein. Die Zuschussleistungen des Arbeitgebers zur Weiterbildungsbeihilfe sind von der Einkommensteuer befreit.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber den Förderanteil nicht auszahlen sollte?
Wenden Sie sich bitte in so einem Fall an die Arbeitsrechtsberatung ihrer Arbeiterkammer.
Kann sich mein Arbeitgeber durch Reduktion meiner Stunden vor Beginn der Weiterbildungszeit die finanzielle Beteiligung sparen?
Nein, das ist de facto nicht möglich. Für die Berechnung der Arbeitgeberbeteiligung wird nämlich der Durchschnitt der allgemeinen Beitragsgrundlage herangezogen, und zwar in den letzten 12 Monaten bevor Sie die Beihilfe beantragen.
Weiterbildungszeit vs. Weiterbildungsteilzeit: Was gilt es zu beachten?
Die meisten Regeln sind für Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit dieselben. Hier die Unterschiede noch einmal übersichtlich auf einen Blick:
| Weiterbildungszeit | Weiterbildungsteilzeit | |
|---|---|---|
| Arbeitszeit | Ihr Dienstverhältnis ruht, Sie sind ganz freigestellt. | Sie reduzieren Ihre Arbeitszeit um 25–50 % (Basis: vertraglich vereinbarte Normalarbeitszeit) und arbeiten weiterhin mindestens 10 Wochenstunden bei Ihrem/Ihrer Arbeitgeber:in. Eine einmal vereinbarte Reduktion kann im Ausmaß nicht mehr verändert werden. |
| Zuschuss des Arbeitgebers | Bei höheren Einkommen müssen Arbeitgeber:innen einen Anteil der Beihilfe bezahlen. | Es gibt keinen Arbeitgeber:innen-Zuschuss. |
| Bildungsberatung | Bei niedrigeren Einkommen müssen Sie eine Bildungsberatung beim AMS absolvieren. | Es gibt keine Bildungsberatung. |
| Dauer und Ausmaß der Ausbildung | Ihre Weiterbildung muss mindestens 2 Monate dauern und mindestes 20 Wochenstunden bzw. 20 ETCS umfassen (bzw. 16 bei Kinderbetreuungspflichten für Kinder bis zum 7. Lebensjahr). | Ihre Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern und mindestens 10 Wochenstunden bzw. 10 ETCs umfassen (bzw. 8 bei Kinderbetreuungspflichten für Kinder bis zum 7. Lebensjahr). |
Kann ich zwischen Weiterbildungsbeihilfe und Weiterbildungsteilzeitbehilfe wechseln?
Ja, sie können einmalig zwischen den beiden Beihilfeformen wechseln!
Dafür gelten aber genaue Rahmenfristen, z.B. dazu, wieviel Beilhilfezeit schon ausgeschöpft wurde. Lassen Sie sich dazu am besten beim AMS beraten!
Was passiert, wenn mein Dienstverhältnis während der Weiterbildungszeit endet?
Das kommt darauf an, wie das Dienstverhältnis beendet wird:
- Wenn Sie selbst kündigen, dann endet die Weiterbildungsbeihilfe mit dem Tag, an dem das Dienstverhältnis endet.
- Bei einer einvernehmlichen Auflösung kann die Beihilfe noch für 2 Monate ab dem Tag der Auflösung weitergewährt werden.
- Werden Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt oder endet das Dienstverhältnis wegen Insolvenz, dann wird die Beihilfe bis zum vereinbarten Ende des Förderzeitraums weitergewährt.
Für Ausbildungen im Pflegebereich: Ist die Weiterbildungsbeihilfe oder das Pflegestipendium besser?
Was für Sie persönlich die beste Wahl ist, können Sie nur selbst abwägen. Zur Unterstützung Ihrer Entscheidungsfindung hier die wichtigsten Eckpunkte gegenübergestellt:
| Pflegestipendium | Weiterbildungsbeihilfe | |
|---|---|---|
| Welche Ausbildungen werden gefördert? | Ausbildungen zur Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz (auch die jeweiligen Aufschulungsvarianten), Ausbildungen zum gehobenen Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie für bestimmte Sozialbetreuungsberufe | Die arbeitsmarktpolitische Sinnhaftigkeit individuell geprüft. |
| Höhe der Förderung | Die Höhe des Pflegestipendiums richtet sich nach Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld, beträgt jedoch mindestens 55,01 Euro/Tag. Ist Ihr Anspruch auf Arbeitslosgengeld höher, dann gebührt Ihnen die höhere Leistung. | Bei der Weiterbildungsbeihilfe gibt es ein Stufenmodell je nach Einkommenshöhe. Die entsprechende Tabelle finden Sie auf der Seite des AMS als PDF-Download. |
| Beteiligung des Arbeitgebers an den Kosten | Der Arbeitgeber muss sich nicht an der Förderung beteiligen. | Liegt ihr Einkommen über 3.465,00 brutto, dann muss sich der Arbeitgeber an der Förderung beteiligen (außer, Sie wählen die Weiterbildungsteilzeit). |
| Bezugsdauer | Das Pflegestipendium kann für die Dauer der Ausbildung gewährt werden. Es können maximal 2 unterschiedliche Ausbildung während der Förderung absolviert werden. Die gesamte Förderdauer darf 4 Jahre nicht überschreiten. | Die Weiterbildungsbeihilfe kann für maximal 1 Jahr gewährt werden |
| Rechtsanspruch | kein Rechtsanspruch | kein Rechtsanspruch |