Kleines Mädchen bei der Kinderbetreuung
Kleines Mädchen bei der Kinderbetreuung © micromonkey, fotolia.com

Seit November 2019: Kindergarten und Kinderkrippe kostenlos

Mit Inkrafttreten der Neufassung des Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes im November 2019 ist die Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von nichtschulpflichtigen Kindern in Kinderkrippen, Kindergärten und alterserweiterten Kindergartengruppen grundsätzlich beitragsfrei. Voraussetzung ist, dass zumindest ein Elternteil seinen Hauptwohnsitz im Burgenland hat. Die bisherige Kinderbetreuungsförderung wird dann vom Land direkt mit den Gemeinden verrechnet – die Eltern ersparen sich damit in Zukunft den entsprechenden Antrag. Davon ausgenommen ist der Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen in einem anderen Bundesland oder jener von burgenländischen Einrichtungen, die nicht Teil des Gratis-Kindergartenprojekts sind. Für den Besuch dieser Einrichtungen gibt es auch weiterhin die Möglichkeit um eine Kinderbetreuungsförderung anzusuchen.

Das novellierte Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz ermöglicht es Eltern darüber hinaus bis zu einem bestimmten Stichtag zusätzlichen Bedarf an erweiterten Tages- oder Wochenöffnungszeiten anzumelden. Besteht dieser Bedarf in einer Gemeinde bei zumindest vier Kindern derselben Altersstufe, ist der Einrichtungsträger verpflichtet, die Öffnungszeiten entsprechend zu verlängern.

Für Zusatzangebote wie Mahlzeiten, Teilnahme an Spezialangeboten wie Sportausübung, Fremdsprachenunterricht, musikalische Förderung etc. sowie sonstigem Materialaufwand kann weiterhin ein maximal kostendeckender Elternbeitrag erhoben werden. Ebenso kann für schulpflichtige Kinder etwa in Horte oder alterserweiterten Kindergartengruppen ein maximal kostendeckender Elternbeitrag eingenommen werden. . Ebenso kann für schulpflichtige Kinder etwa für den Besuch von Hort- oder alterserweiterten Kindergartengruppen ein maximal kostendeckender Elternbeitrag eingenommen werden.

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