Koordinierungsstelle AusBildung bis 18: Ihr Ansprechpartner rund um das Ausbildungspflichtgesetz

Im Jahr 2016 wurde in Österreich das „Ausbildungspflichtgesetz“ eingeführt. Dieses Gesetz hat zum Ziel, dass künftig kein Jugendlicher bzw. keine Jugendliche in Österreich ohne Ausbildungsabschluss bleiben soll. Es ergänzt somit die weithin bekannte allgemeine Schulpflicht von neun Jahren und soll dafür Sorge tragen, dass Jugendliche zu einem Ausbildungsabschluss gelangen. In jedem Bundesland wurde eine „Koordinierungsstelle AusBildung bis 18“ eingerichtet, die als zentrale Anlaufstelle rund um die Ausbildungspflicht fungiert.

Die Koordinierungsstelle (KOST) AusBildung bis 18

Burgenland ist Informationsdrehscheibe und Anlaufstelle für Jugendliche, Erziehungsberechtigte, Schulen, Institutionen und Betriebe für Anliegen rund um die AusBildung bis 18 und das damit verbundene Ausbildungspflichtgesetz. Sie steht bei Fragen zur Verfügung und sorgt dafür, dass Jugendliche eine für sie passende Unterstützung erhalten.  

Um die Jugendlichen auf ihrem Weg ins Berufsleben optimal zu unterstützen, widmet sich die KOST Burgenland auch intensiv Vernetzungsaufgaben, wobei der Fokus vor allem auf dem Schnittstellenmanagement und der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit jener Einrichtungen liegt, die am Übergang Schule – Beruf tätig sind. 

Sie ist auch jene Stelle, der ausbildungspflichtige Jugendliche, die sich aktuell nicht in (Aus)Bildung befinden, gemeldet werden müssen und die die weiteren Schritte veranlasst.  

WICHTIG: Für die Meldung der Jugendlichen sind grundsätzlich die Erziehungsberechtigen verantwortlich! 

Welche Jugendlichen sind betroffen und der KOST Burgenland zu melden? 

Zu melden sind Jugendliche, die ab dem Schuljahr 2016/17 – also ab Juni 2017 – ihre allgemeine Schulpflicht beendet haben und nach Ablauf von vier Monaten weder eine weiterführende Schule besuchen, noch eine Ausbildung (z.B. Lehre, AMS-Maßnahme etc.) absolvieren.

HINWEIS: Die Zuständigkeit der regionalen Koordinierungsstelle richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Jugendlichen. Die KOST Burgenland ist daher für im Burgenland wohnhafte Jugendliche zuständig.  

Jugendliche, die bereits früher (also bis zum Schuljahr 2015/16) ihre Schulpflicht beendet haben, fallen nicht in das Ausbildungspflichtgesetz. Gleiches gilt für jugendliche Asylwerber:innen aufgrund ihres noch nicht dauerhaften Aufenthaltsstatus. 

Weitere Informationen:

www.ausbildungbis18.at und  www.kost-burgenland.at 

Kontakt:
Koordinierungsstelle Ausbildung bis 18 Burgenland
Domplatz 21
7000 Eisenstadt 

T: 0800/700 118
M: office@kost-burgenland.at 

Erreichbarkeit: Mo.-Do. 9.00 – 16.00 Uhr, Fr. 9.00 – 12.00 Uhr
Für persönliche Auskünfte, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

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