Kinderbetreuung
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Kinderbetreuungsförderung (Land Burgenland)

In öffentlichen Kindergärten und Kinderkrippen sowie den Einrichtungen jener privaten Rechtsträger, die für Gemeinden bzw. Gemeindeverbände dahingehend tätig sind, gilt seit dem 1. November 2019 Kostenfreiheit. Von den Eltern sind lediglich zusätzliche Angebote, wie Mittagessen, Jause, Bastelbeiträge sowie die Teilnahme an externen pädagogischen Zusatzangeboten zu bezahlen. 

WICHTIG

Eltern, die ihre Kinder entweder 

  • in einem anderen Bundesland oder
  • in einer Kinderbetreuungseinrichtung, die nicht in das Gratiskindergartenmodell fällt untergebracht haben,

können um die Kinderbetreuungsförderung des Landes Burgenland ansuchen.

Die Höhe der Förderung richtet sich danach, in welcher Betreuungseinrichtung (Kinderkrippe oder Kindergarten) das Kind untergebracht ist und für wieviele Wochenstunden es dort angemeldet ist. So erhalten Familien, deren Kind eine Kinderkrippe besucht einen max. Zuschuss von 90 Euro pro Monat, Familien mit einem Kindergartenkind max. 45 Euro monatlich. Details zu den konkreten Förderbeträgen finden sich auf der Homepage des Landes Burgenland.

Die Förderung kann beantragt werden, wenn

  • der Hauptwohnsitz des beantragenden Elternteils und des Kindes im Burgenland liegt und
  • die zu bezahlenden Elternbeiträge zeitgerecht entrichtet wurden.

Der Antrag ist grundsätzlich online einzubringen. Das Antragsformular findet sich auf der Seite im oben angeführten Link.

Auch Eltern, die ihre Kinder von Tageseltern betreuen lassen, werden finanziell unterstützt. Hier gilt hinsichtlich der Förderung allerdings eine Einkommensgrenze und der Förderhöchstbetrag liegt bei 90 Euro pro Monat. Beantrag werden muss diese Unterstützung jeweils 6 Monate im Vorhinein, die Auszahlung erfolgt rückwirkend in einem. Alle weiteren Informationen finden sich auf der Homepage des Landes Burgenland.

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