Gruppe junger Schüler
Gruppe junger Schüler © Valua Vitaly, Fotolia.com

14 - was nun? Infos für Jugendliche

Mit 14 Jahren steht nach deinem Übertritt von der Volksschule in eine weiterführende Schule jetzt die nächste Bildungsentscheidung an. Diesmal bist du schon deutlich älter und kannst deine Interessen und Wünsche daher sicher schon viel besser einbringen als bei deinem letzten Schulwechsel. Aber nichts desto trotz: Die Möglichkeiten sind vielfältig und hier den richtigen Weg zu finden ist manchmal gar nicht so einfach.

Jopsy – die AK-App zur Berufsorientierung

Damit es dir ein wenig leichter fällt, dich zu orientieren, hat die Arbeiterkammer einen bildbasierten Berufsorientierungstest entwickelt. Jopsy – so heißt er – ist eine App, die einfach und kostenlos im App Store und in Google Play heruntergeladen werden kann. Sie zeigt dir 60 Bilder, die du bewerten sollst. Ausschlaggebend ist dabei dein Interesse: Es geht darum herauszufinden, was du gerne magst beziehungsweise machst und was eher nicht. Am Ende bekommst du Berufsvorschläge, die zu deinem Interessensprofil – also den Dingen, die dich interessieren – passen. Dabei werden dir Ausbildungen aus den Bereichen Lehre und Schule, ebenso wie hochschulische Ausbildungen – also Studien – vorgeschlagen. 

Schulpflicht? Ausbildungspflicht??

Nun aber zurück zum Anfang: Du bist jetzt 14 Jahre alt und überlegst, wie es mit deiner Ausbildung weitergehen soll. In Österreich musst du zunächst einmal neun Schuljahre absolvieren. Das bedeutet in der Regel, dass dir nach der vierten Klasse Mittelschule oder Gymnasium noch ein Jahr fehlt, bis du die Schule verlassen darfst.

Tipp
Die meisten Schulen, egal ob Polytechnische Schule, HAK bzw. HASCH, HTL oder Gymnasium, bieten Tage der offenen Türen an, um ihre Ausbildungen vorzustellen. Besuche deine Wunschschule(n) vorab und mach dir direkt vor Ort ein Bild von der Schule, den Lehrer:innen und sprich eventuell auch mit Schüler:innen. Informationen zu den Tagen der offenen Tür findest du z.B. auf der Website der Koordinierungsstelle AusBildung bis 18 Burgenland.

Hast du deine neun Schuljahre absolviert, fällst du in das sogenannte „Ausbildungspflichtgesetz“. Darin ist geregelt, dass alle Jugendlichen, die noch keine 18 Jahre alt sind, eine Ausbildung machen müssen. Die damit verbundene Ausbildungspflicht erfüllst du, wenn du entweder eine Lehre machst oder eine Schule besuchst. Solltest du noch keinen Lehrplatz gefunden haben, aber nicht mehr in die Schule gehen (wollen), melde ich beim AMS. Dort hilft man dir bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz!

Vorher gilt es aber, wie erwähnt, ein neuntes Schuljahr zu absolvieren. Wie und wo das möglich ist, erfährst du hier:

Polytechnische Schule

Die einjährige Polytechnische Schule hilft dir herauszufinden, welcher Beruf der richtige für dich ist und bietet dir die Möglichkeit, in verschiedene Bereiche hineinzuschnuppern. Allgemeinbildung, Berufsorientierung und Berufsgrundbildung in Form von Fachbereichen stehen dabei im Vordergrund. Diese Fachbereiche entsprechen den großen Berufsfeldern der Wirtschaft und umfassen üblicherweise die Bereiche Metall, Elektro, Holz, Bau, Handel-Büro, Dienstleistungen und Tourismus. Im Rahmen der Schulautonomie können aber auch neue Fachbereiche, wie z.B. IT, Mechatronik, Gesundheit/Soziales etc., angeboten werden. Erkundige dich bezüglich der angebotenen Fachbereiche am besten direkt bei deiner PTS!
Hast du dieses eine Jahr absolviert, stehen dir danach grundsätzlich alle Wege offen: Du kannst eine Lehre beginnen, in eine berufsbildende mittlere Schule (BMS) wie z.B. Handelsschule oder Fachschule wechseln oder dich für eine höhere Schule entscheiden. 

Lehre – Duale Ausbildung in Betrieb und Schule

Mit dem Beginn eines Lehrverhältnisses steht man im Berufsleben. Diese Form der Berufsausbildung besteht aus der praktischen Tätigkeit im Ausbildungsbetrieb und dem Besuch der Berufsschule. Im Burgenland besuchen die Lehrlinge einmal pro Ausbildungsjahr ihre Berufsschule; insgesamt verbringen sie ein Fünftel ihrer Ausbildung in der Schule.
Während der Lehrzeit erhalten Lehrlinge ein Lehrlingseinkommen, wobei dessen Höhe von Beruf zu Beruf variiert. Die Lehrzeit ist ebenfalls unterschiedlich und beträgt je nach Lehrberuf zwischen zwei und vier Jahren.

Aktuell gibt es in Österreich übrigens über 200 Lehrberufe. Beachte aber, dass dein gewünschter Lehrberuf nicht immer auch in deiner Nähe ausgebildet wird. Überlege dir also auch Alternativen zu deinem Wunschberuf, damit die Suche nach einem Ausbildungsplatz besser gelingt! Hast du ihn gefunden, wird – gemeinsam mit deinen Eltern – ein Ausbildungsvertrag unterschieben. Weitere Informationen rund um die Lehre findest du hier.

Du hast übrigens auch die Möglichkeit, dich bereits während der Lehrzeit auf die Matura vorzubereiten. Dafür gibt es das Modell „Lehre mit Matura“. Aber Achtung: Es ist nicht einfach, neben den Anforderungen der Lehre auch noch „nebenbei“ die Matura zu machen. Bei Interesse für diese Ausbildungskombination informiere dich am besten rechtzeitig beim Berufsförderungsinstitut Burgenland (bfi) bzw. beim Wirtschaftsförderungsinstitut Burgenland (WIFI).

Berufsbildende mittlere Schulen (BMS)

Der Besuch dieser Schulen dauert ein (z.B. manche Wirtschaftsfachschulen) bis vier Jahre (z.B. bestimmte Zweige technischer Fachschulen). Besucht man eine ein- bis zweijährige BMS verfügt man bereits über eine berufliche Vorbildung, bei den drei- bis vierjährige Formen mit Abschlussprüfung hat man eine berufliche Erstausbildung in der Tasche. Zu den gängigsten BMS zählen zum Beispiel

- Handelsschule (dreijährig)
- Hotel-/ Tourismus-/ bzw. Gastgewerbefachschulen (jeweils dreijährig)
- Modefachschulen (dreijährig)
- Fachschulen für Sozialberufe (dreijährig)
- Fachschulen für Sozialbetreuungsberufe (zwei- bzw. dreijährig – Besuch allerdings erst ab 17 bzw. 19 Jahren möglich!) und
- Land- und Forstwirtschaftliche Schulen (zwei- bis vierjährig)

Im Anschluss an die BMS kannst du entweder direkt in den Beruf einsteigen, über einen ‚Aufbaulehrgang‘ zur Matura gelangen oder auch die Berufsreifeprüfung absolvieren. Erfüllst du – üblicherweise nach einiger Zeit der Berufspraxis – die Voraussetzungen, kannst du die Studienberechtigungsprüfung für ein Universitätsstudium ablegen oder dich um einen Studienplatz an einer Fachhochschule bewerben. 

Der Weg zur Matura: AHS (Allgemein bildende höhere Schule) und BHS (Berufsbildende höhere Schule)

Eine AHS – also ein Gymnasium – kann man bereits nach der Volksschule besuchen. Wer aber zunächst eine (Neue) Mittelschule absolviert hat, kann nach der 4. Klasse in ein Gymnasium wechseln. Aber Achtung: Unter Umständen muss eine Aufnahmsprüfung abgelegt werden. Ob dem so ist, hängt von den Noten ab.

In der AHS-Oberstufe – damit ist der Besuch der 5. bis 8. Klasse gemeint – gibt es grundsätzlich drei Formen:

- das Gymnasium
- das Realgymnasium und
- das Wirtschaftskundliche Realgymnasium

Diese drei Varianten unterscheiden sich durch ihre unterschiedlichen Schwerpunkte in den Lehrplänen. Während das Gymnasium unter anderem stark auf das Erlernen von Fremdsprachen setzt, liegt der Schwerpunkt im Realgymnasium im mathematischen und naturwissenschaftlichen Bereich, z.B. im Rahmen des Unterrichtsfachs ‚Darstellende Geometrie‘. Im Wirtschaftskundlichen Realgymnasium erwartet einen mehr Chemie, Wirtschaftskunde und Psychologie/Philosophie.
Jedenfalls kommt in der Oberstufe eine weitere Fremdsprache hinzu und in der 8. Klasse legt man die Matura, also die Reifeprüfung ab.

Die BHS ist im Gegensatz zur AHS eine 5-jährige Schulausbildung, die neben einer fundierten Allgemeinbildung auch eine höhere berufliche Ausbildung vermittelt. Abgeschlossen wird sie ebenfalls mit der Matura (Reife- und Diplomprüfung). Nach der Absolvierung der meisten höheren technischen bzw. landwirtschaftlichen Schulen kann nach zumindest 3-jähriger fachbezogener Tätigkeit außerdem die Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß Ingenieurgesetz beantragt werden.

Die gängigsten BHS-Formen sind die

- Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt (kurz: HTL)
- Handelsakademie (kurz: HAK)
- Höhere Lehranstalt für Mode
- Höhere Lehranstalt für Tourismus
- Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
- Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung und
- Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft


Darüber hinaus gibt es auch die Bildungsanstalt für Elementarpädagogik – hier werden Kindergartenpädagog:innen ausgebildet – und die Bildungsanstalt für Sozialpädagogik. Diese beiden sind zwar gesetzlich nicht den Berufsbildenden höheren Schulen zugeordnet, haben aber eine vergleichbare Struktur.

TIPP

Da nicht jede BHS-Form in allen Bundesländern verfügbar ist, erkundige dich am besten rechtzeitig, wo es deine nächstgelegene Wunschschule gibt und ob ein Besuch dort für dich in Frage kommt. Gibt es die von dir gewünschte Schulform in deiner Nähe, kann es dir dennoch passieren, dass die von dir gewünschte Spezialisierung bzw. der von dir gewünschte Bereich nicht angeboten wird. Auch hier gibt es manche Angebote nur an sehr wenigen Standorten österreichweit. Ein Beispiel dafür ist der HTL-Schwerpunkt ‚Flugtechnik‘: Er wird österreichweit einzig im Burgenland (Eisenstadt) angeboten.

Egal ob mit AHS oder BHS, wenn du die Matura erledigt hast, kannst du dir überlegen, ob du weiter studieren willst oder zu arbeiten beginnen magst. Aber bis dahin hast du ja noch ein wenig Zeit um herauszufinden, wie es weitergehen soll… 

Gesundheitsberufe

Die Bandbreite an Ausbildungen im Gesundheitsbereich ist groß, aber viele können erst begonnen werden, wenn man älter ist. Im Folgenden findest du einen kurzen Überblick über die gängigsten Gesundheitsberufe.

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege („Krankenschwester“)
Im Burgenland kann diese Ausbildung voraussichtlich noch bis Herbst 2023 an den beiden Gesundheits- und Krankenpflegeschulen in Oberwart und Eisenstadt begonnen werden. Ab 2024 soll die Ausbildung dann ausschließlich über ein Fachhochschulstudium möglich sein. Wie es mit schulischen Ausbildungen in anderen Bundesländern aussieht, bitte direkt an den jeweiligen Schulstandorten erfragen. Voraussetzung für die Aufnahme in die schulische Ausbildung ist das vollendete 17. Lebensjahr, die erfolgreiche Absolvierung von 10 Schulstufen, die gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit. Ob eine Aufnahme stattfindet, wird im Rahmen eines Aufnahmegesprächs bzw. mittels eines Aufnahmetests entschieden.

Medizinische Assistenzberufe
Zu dieser Gruppe gehören insgesamt acht Ausbildungen: Desinfektions-, Gips-, Labor-, Obduktions-, Operations-, Ordinations-, Röntgen- sowie medizinische Fachassistenz, wobei sich die medizinische Fachassistenz aus Kombinationen der sieben zuvor genannten Ausbildungen ergibt:

Medizinische Fachassistenz ist, wer

… drei der vorher genannten Ausbildungen im Ausmaß von zumindest 2 500 Stunden absolviert hat. Damit eine solche Ausbildung begonnen werden kann, brauchst du aber ein Mindestalter von 17 Jahren und die erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe (oder eine Pflichtschul-Abschlussprüfung). Außerdem musst du gesundheitlich geeignet und vertrauenswürdig sein. Über die Aufnahme in die Ausbildung entscheidet dann eine Aufnahmekommission.

… eine abgeschlossene Pflegeassistenzausbildung mit einer der oben genannten Ausbildungen kombiniert. Auch hier müssen insgesamt 2 500 Stunden nachgewiesen werden!

… über eine abgeschlossene Masseur:innenausbildung plus einen medizinischen Assistenzberuf verfügt. Auch hier gilt: Insgesamt braucht es mindestens 2 500 Stunden.

Personen mit einer abgeschlossenen Erstausbildung – also in der Regel Erwachsene nach Vollendung des 18. Lebensjahres – können auch nur eine der oben angeführten Ausbildungen machen und dann in diesem Berufsfeld zu arbeiten beginnen.

Zahnärztliche Assistenz (Anlehre) und Zahnärztliche Fachassistenz (Lehre)
Wer in einer Zahnarztpraxis arbeiten möchte, kann sich die dafür nötigen Kompetenzen entweder über eine 3-jährige Anlehre oder eine 3-jährige Lehre aneignen.

- Anlehre:
Dabei wird ein Dienstverhältnis mit einem Zahnarzt/ einer Zahnärztin abgeschlossen und ein zertifizierter Lehrgang muss absolviert werden. Insgesamt besteht die Ausbildung aus mindestens 600 Stunden Theorie und 3.000 Stunden Praxis, verteilt auf die 3 Ausbildungsjahre. Die Ausbildungsgrundlage findet sich im § 82 des Zahnärztegesetzes.

- Lehre:
Es wird für die Dauer von 3 Jahren ein Lehrvertrag zwischen Lehrling (und Erziehungsberechtigten) und Ordination (ZahnärztIn) abgeschlossen. Der Lehrling absolviert seine Ausbildung in dualer Form: D.h., neben der praktischen Ausbildung wird die Berufsschule besucht. Am Ende der Ausbildung steht dann die Lehrabschlussprüfung. Während der Ausbildungsdauer gelten die Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes.

HINWEIS

Die Lehre zur zahnärztlichen Fachassistenz ist ein seit 2009 bestehender Ausbildungsversuch, in den man aktuell bis 31. August 2026 einsteigen kann.

Ausbildungen an Universitäten und Fachhochschulen
Um zum Beispiel Ärzt:in, Hebamme, Logopäd:in, Physiotherapeut:in, Ergotherpeut:in, Diätolog:in oder Apotheker:in zu werden, ist eine Matura und ein Studium erforderlich. Egal, ob Universität oder Fachhochschule: Will man einen Studienplatz bekommen, muss häufig ein Aufnahmeverfahren bzw. Aufnahmetest absolviert werden. Hierfür muss man sich rechtzeitig anmelden bzw. registrieren. Will man ab Herbst einen Studienplatz haben, also am besten bereits rund um die Semesterferien schauen welche Fristen gelten!

Durchlässigkeit? Falls sich deine Berufsvorstellungen ändern…

Wofür auch immer du dich jetzt entscheidest, Interessen können sich im Lauf der Zeit ändern und damit auch dein Berufswunsch. Es gibt mittlerweile viele Möglichkeiten im sogenannten "Zweiten Bildungsweg" zusätzliche Bildungswege zu beschreiten. Ob das Nachholen der Matura (z.B. in Form der Berufsreifeprüfung), der Besuch eines Kollegs (z.B. Kindergartenpädagogik) oder auch ein Studium an der Fachhochschule oder Universität: Die Möglichkeit, dich später beruflich weiterzuentwickeln ist da.

Daher also: Die Entscheidung, was du nun mit 14 Jahren beruflich ins Auge fasst ist keine Lebensentscheidung. Versuche deine aktuellen Interessen gut zu ergründen und einen dazu passenden Ausbildungsweg zu finden. Wenn sich dann die Ausbildungsanforderungen auch mit deinen Fähigkeiten decken – zum Beispiel räumliches Vorstellungsvermögen für Lehre als Tischler:in um etwas nach einer Entwurfskizze zusammenbauen zu können, Geschicklichkeit bzw. Fingerfertigkeit für die Lehre als Augenoptiker:in um Brillengläser schleifen und einsetzen zu können oder technisches Verständnis für die Lehre als Mechatroniker:in um Maschinen montieren, warten und reparieren zu können – sollte dir deine Erstausbildung gut gelingen. Und: Wenn es in ein paar Jahren doch etwas Anderes sein soll, ist auch das möglich!


Kontakt

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Arbeiterkammer Burgenland
Mag.a Bettina Pointner
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 02682 740 3165
E: bildung@akbgld.at