AMS-Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von Arbeitnehmer:innen. Ziel ist es, durch Qualifizierung die Beschäftigung von Arbeitnehmer:innen zu sichern und sie beim beruflichen Aufstieg zu unterstützen.
Wer die Förderung erhalten kann
Grundsätzlich sind Kurs- bzw. Personalkosten bei Qualifizierungen (im Ausmaß von zumindest 16 Wochenstunden) von folgenden vollversicherten oder karenzierten Beschäftigtengruppen (auch freie Dienstnehmer:innen) förderbar, wenn die Schulung eines der folgenden Ziele verfolgt:
Arbeitnehmer:innen mit höchstens Pflichtschulabschluss
Arbeitnehmer:innen mit höchstens Pflichtschulabschluss, wenn der Kurs zu mindestens einem der folgenden arbeitsmarktpolitischen Ziele beiträgt:
- höherwertige Tätigkeit am selben Arbeitsplatz
- Wechsel auf einen höherwertigen Arbeitsplatz
- Verbesserung von Basiskompetenzen (z.B. Deutschkenntnisse, Computerkenntnisse)
- Abschluss einer zertifizierten Ausbildung
- fachliche Spezialisierung
- Sicherung der Beschäftigung für die Dauer von mindestens 6 Monaten
- Übernahme alternsgerechter Tätigkeiten am selben Arbeitsplatz (wenn über 50 Jahre)
- Wechsel auf alternsgerechten / weniger belastenden Arbeitsplatz (wenn über 50 Jahre)
- Anpassung an den aktuellen Stand der Technik / des Wissens (wenn über 50 Jahre)
Arbeitnehmerinnen mit Lehrabschluss bzw. Abschluss einer Berufsbildenden mittleren Schule
Arbeitnehmerinnen mit Lehrabschluss bzw. Abschluss einer Berufsbildenden mittleren Schule, wenn der Kurs zu mindestens einem der folgenden arbeitsmarktpolitischen Ziele beiträgt:
- höhere Entlohnung (höhere kollektivvertragliche Verwendungsgruppe oder Erhöhung um mindestens 10%)
- Wechsel auf einen höherwertigen Arbeitsplatz
- Erleichterung des Wiedereinstiegs nach einer familiär bedingten Berufsunterbrechung
- Verbesserung von Basiskompetenzen (z.B. Deutschkenntnisse, Computerkenntnisse)
- fachliche Spezialisierung (wenn über 50 Jahre)
- Übernahme alternsgerechter Tätigkeiten am selben Arbeitsplatz (wenn über 50 Jahre)
- Wechsel auf alternsgerechten / weniger belastenden Arbeitsplatz (wenn über 50 Jahre)
- Anpassung an den aktuellen Stand der Technik / des Wissens (wenn über 50 Jahre)
Arbeitnehmer:innen mit höherer Ausbildung als Pflichtschulabschluss
Arbeitnehmer:innen mit höherer Ausbildung als Pflichtschulabschluss, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, wenn der Kurs zu mindestens einem der folgenden arbeitsmarktpolitischen Ziele beiträgt:
- Übernahme alternsgerechter Tätigkeiten am selben Arbeitsplatz
- Wechsel auf alternsgerechten/weniger belastenden Arbeitsplatz
- Anpassung an den aktuellen Stand der Technik/des Wissens
- fachliche Spezialisierung
- Verbesserung von Basiskompetenzen (z.B. Deutschkenntnisse, Computerkenntnisse)
Nicht förderbar sind
- Unternehmenseigentümer:innen
- Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe
- Arbeitnehmer:innen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis (Beamt:innen oder Arbeitnehmer:innen in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen)
- Lehrlinge
- überlassene Arbeiter:innen und überlassene Angestellte von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern, für die der Sozial- und Weiterbildungsfonds gemäß Arbeitskräfteüberlassungsgesetz eine Förderung der Weiterbildung vorsieht.