AMS-Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Mit der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte unterstützt das Arbeitsmarktservice (AMS) Unternehmen bei den Kosten für die Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer:innen. Ziel der Förderung ist es, Beschäftigung langfristig zu sichern und Arbeitnehmer:innen bei ihrer beruflichen Entwicklung zu unterstützen.Wer kann die Förderung erhalten?
Gefördert werden grundsätzlich Kurs- und Personalkosten für Qualifizierungsmaßnahmen mit einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.
Die Förderung richtet sich an vollversicherte oder karenzierte Arbeitnehmer:innen, einschließlich freier Dienstnehmer, sofern die Qualifizierung bestimmte arbeitsmarktpolitische Ziele erfüllt.
Arbeitnehmer mit höchstens Pflichtschulabschluss
Eine Förderung ist möglich, wenn die Qualifizierung mindestens eines der folgenden Ziele verfolgt:
- Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit am bisherigen Arbeitsplatz
- Wechsel auf einen höherwertigen Arbeitsplatz
- Verbesserung von Basiskompetenzen, z. B. Deutsch- oder Computerkenntnissen
- Abschluss einer zertifizierten Ausbildung
- fachliche Spezialisierung
- Sicherung der Beschäftigung für mindestens sechs Monate
Für Arbeitnehmer ab 50 Jahren sind außerdem folgende Ziele förderbar:
- Übernahme altersgerechter Tätigkeiten am bisherigen Arbeitsplatz
- Wechsel auf einen altersgerechten oder weniger belastenden Arbeitsplatz
- Anpassung an den aktuellen Stand der Technik oder des Fachwissens
Arbeitnehmer:innen mit Lehrabschluss oder Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule
Eine Förderung ist möglich, wenn die Qualifizierung mindestens eines der folgenden Ziele verfolgt:
- höhere Entlohnung (höhere kollektivvertragliche Verwendungsgruppe oder Gehaltserhöhung von mindestens 10 Prozent)
- Wechsel auf einen höherwertigen Arbeitsplatz
- Erleichterung des Wiedereinstiegs nach einer familienbedingten Berufsunterbrechung
- Verbesserung von Basiskompetenzen, z. B. Deutsch- oder Computerkenntnissen
Für Arbeitnehmer ab 50 Jahren sind zusätzlich folgende Ziele förderbar:
- fachliche Spezialisierung
- Übernahme altersgerechter Tätigkeiten am bisherigen Arbeitsplatz
- Wechsel auf einen altersgerechten oder weniger belastenden Arbeitsplatz
- Anpassung an den aktuellen Stand der Technik oder des Fachwissens
Arbeitnehmer:innen mit höherer Ausbildung
Arbeitnehmer:innen mit einer höheren Ausbildung als einem Pflichtschulabschluss können gefördert werden, wenn sie das 50. Lebensjahr vollendet haben und die Qualifizierung mindestens eines der folgenden Ziele verfolgt:
- Übernahme altersgerechter Tätigkeiten am bisherigen Arbeitsplatz
- Wechsel auf einen altersgerechten oder weniger belastenden Arbeitsplatz
- Anpassung an den aktuellen Stand der Technik oder des Fachwissens
- fachliche Spezialisierung
- Verbesserung von Basiskompetenzen, z. B. Deutsch- oder Computerkenntnissen
Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?
Nicht förderbar sind:
- Unternehmenseigentümer:innen
- Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe
- Arbeitnehmer:innen in einem unkündbaren Dienstverhältnis (z. B. Beamt:innen oder definitiv gestellte Arbeitnehmer:innen)
- Lehrlinge
- Überlassene Arbeiter:innen und Angestellte gewerblicher Arbeitskräfteüberlasser, wenn ihre Weiterbildung bereits über den Sozial- und Weiterbildungsfonds nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz gefördert werden kann.