Berufsreifeprüfung

Wer eine Lehre oder eine Fachschule absolviert und noch keine Matura hat, kann diese nachholen: mit der Berufsreifeprüfung (BRP).

Die BRP berechtigt zum Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen und Kollegs, und sie wird beim Bund und vereinzelt auch im Landesdienst als "B-wertig" (= wie eine Matura) anerkannt. Anders als bei der Studien­be­rechtig­ungs­prüf­ung muss man sich nicht auf ein bestimmtes Gebiet festlegen - den Ab­sol­vent­Inn­en der BRP stehen prinzipiell alle Studienrichtungen offen.

Wer die BRP machen kann

Die Berufsreifeprüfung machen können Personen, die eine der folgenden Ausbildungen bzw. Prüfungen absolviert haben:

  • Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz oder
  • Facharbeiterprüfung gemäß des land- und forstwirtschaftlichen Be­rufs­aus­bild­ungs­ge­setz­es oder 
  • mindestens dreijährige mittlere Schule oder
  • mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krank­en­pflege­ge­setz oder
  • mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung zum medizinisch-tech­nisch­en Fachdienst und zum Sanitätshilfsdienst oder
  • Meisterprüfung gemäß der Gewerbeordnung oder
  • Befähigungsprüfung gemäß der Gewerbeordnung oder 
  • land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung oder 
  • Dienstprüfung gemäß des Beamten-Dienstrechtsgesetzes oder des Ver­trags­be­dienst­et­en­ge­setz­es (plus mindestens dreijährige Dienstzeit nach dem 18. Lebensjahr) oder
  • erfolgreicher Abschluss des III. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule oder einer 3. Klasse einer höheren Anstalt für Lehrer- und Er­zieh­er­bild­ung (plus jeweils mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit) oder
  • erfolgreicher Abschluss aller Module der ersten 4 Semester einer be­rufs­bild­end­en höheren Schule für Berufstätige oder einer höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung für Berufstätige oder
  • erfolgreicher Abschluss eines Hauptstudienganges an einem Kon­ser­va­to­ri­um oder
  • erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität oder
  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zur Heilmasseurin oder zum Heil­masseur oder
  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz oder
  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der Pflegefachassistenz gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz.

Mit Matura gleichgesetzt

Die BRP eröffnet die gleichen Zugänge wie eine Matura. Drei von vier Teil­prüf­ung­en können schon vor Abschluss der Ausbildung, die letzte Teilprüfung nach Er­reich­en des 19. Lebensjahres absolviert werden.

Vorbereitungskurse

Vorbereitungskurse werden unter anderem vom Berufsförderungsinstitut (bfi), den Volkshochschulen (VHS) und dem Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) an­ge­bot­en. Bis zum Abschluss dauert es je nach Vorkenntnissen durchschnittlich vier bis fünf Semester. Bereits erworbene Abschlüsse oder Zertifikate (z.B. Sprach­zert­ifikate, [Werk]Meisterprüfungen, Befähigungsprüfungen oder Teil­prüf­ung­en der Matura) können als Teilprüfungen angerechnet werden.

Die BRP umfasst (sofern es keine Anrechnungen gibt) vier Teilprüfungen:

  • Deutsch 
  • Mathematik 
  • Lebende Fremdsprache 
  • und einen (beruflich orientierten) Fachbereich

Wo Prüfungen abgelegt werden

Mindestens eine dieser Teilprüfungen ist im Rahmen einer Externistenprüfung an einer Höheren Schule abzulegen. An dieser Schule muss auch der Antrag auf Zulassung zur BRP gestellt werden. Alle anderen Prüfungen, also maximal drei, können in den anerkannten Vorbereitungslehrgängen der Er­wachsen­en­bild­ung abgelegt werden.

Wie Prüfungen abgelegt werden

Die Prüfungen sind mündlich und schriftlich. Die schriftlichen Arbeiten werden unter Beaufsichtigung abgelegt, die mündlichen Prüfungen finden vor einer Prüfungskommission statt. In Deutsch muss schriftlich und mündlich an­ge­tret­en werden, in der Lebenden Fremdsprache schriftlich oder mündlich. Die Fach­be­reichs­prüf­ung kann alternativ als Projektarbeit absolviert werden.

Neu bei Mathematik, aufgrund einer Initiative der AK:

Hier gibt es jetzt auch die „Kompensationsprüfung“ wie bei der schulischen Zentral-Matura, das heißt, man kann sich eine negative schriftliche Beurteilung durch eine mündliche Prüfung ausbessern, und zwar gleich im Rahmen des­selben Matura-Antrittstermins.

Förderungen

In jedem Bundesland gibt es Förderungen für die BRP. Ein Überblick über die jeweiligen Möglichkeiten bietet die Datenbank zur Weiter­bild­ungs­förder­ung des Bildungsministeriums (BMBWF). Auch die AK fördert mit dem AK Bild­ungs­gut­schein die BRP.

Lehre mit Matura

Die Initiative „Lehre mit Matura“ sieht vor, dass Lehrlinge mit der BRP parallel zur Lehrausbildung beginnen können und keine Gebühren bezahlen müssen. Dafür gibt es in jedem Bundesland ein eigenes Modell. Drei der vier Teilprüfungen können bereits vor der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden, die letzte Teilprüfung dann mit Erreichen des 19. Lebens­jahr­es.

Kontakt

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Arbeiterkammer Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 02682 740 
E: akbgld@akbgld.at