Besondere Schulbeihilfe für Berufstätige
Wer eine höhere Schule für Berufstätige besucht, weiß, wie schwer es sein kann, Beruf und Schule unter einen Hut zu bringen. Die besondere Schulbeihilfe schafft Abhilfe.
Wer sich durch seine berufliche Tätigkeit mindestens ein Jahr lang selbst erhalten hat, bekommt diese Beihilfe - allerdings nur für höchstens 6 Monate vor der abschließenden Reifeprüfung. Voraussetzung dafür ist, dass dafür Bildungskarenz vereinbart, unbezahlter Urlaub genommen oder der Job ganz aufgegeben wird.
Wie man besondere Schulbeihilfe bezieht
- Stellen Sie den vorgesehenen mündlichen Reifeprüfungstermin fest.
- Bestimmen Sie den gewünschten Zeitraum der Inanspruchnahme: Die besondere Schulbeihilfe wird für höchstens sechs Monate gewährt. Es steht Ihnen jedoch frei, einen kürzeren Zeitraum zu wählen.
- Klären Sie Art und Weise der Beendigung beziehungsweise der Karenzierung Ihres Dienstverhältnisses.
So hoch ist die Beihilfe
Alleinstehende erhalten € 715 monatlich. Verheiratete SchülerInnen, deren Ehepartner nicht berufstätig sind, werden mit € 1050 im Monat unterstützt. Für jedes Kind, für das SchülerInnen gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind, erhöht sich die besondere Schulbeihilfe um weitere € 127.
Die besondere Schulbeihilfe kann bei Bedarf auch in Teilen ausgezahlt werden, sofern die Prüfungsvorschrift die Ablegung der mündlichen Reifeprüfung in Teilen zu verschiedenen Terminen vorsieht. Bei Bezug von Leistungen des Arbeitsmarktförderungsgesetzes bzw. des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (z.B. Arbeitslosengeld, Weiterbildungsgeld) vermindert sich die besondere Schulbeihilfe.
Tipp: So beantragen Sie die Beihilfe
Die besondere Schulbeihilfe wird persönlich bei der zuständigen Schülerbeihilfenbehörde beantragt. Antragsformulare gibt es in der Direktion der jeweiligen Schule. Die für die Antragstellung vorgesehenen Formulare können für alle InteressentInnen der Klasse gemeinsam angefordert werden.
Sozialversicherung: Das ist zu beachten
Personen, die für die Vorbereitung auf die Reifeprüfung ihr Dienstverhältnis karenzieren, empfehlen wir zur Sicherstellung des sozialversicherungsrechtlichen Schutzes die Mitversicherung. Entweder bei den Eltern oder beim Partner, oder die Selbstversicherung in der Krankenversicherung sowie eventuell die freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung. Personen, die sich in Schulausbildung befinden, sind per Gesetz automatisch unfallversichert.