Frau in Arbeitskleidung einer Köchin jubelt inmitten eines freudigen Publikums mit Österreich-Fahnen und Fan-Schals
© Arbeiterkammer, Neulicht Film GmbH
06.05.2026

WM schauen am Arbeitsplatz – erlaubt oder Regelbruch?  

Die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer von 11. Juni bis 19. Juli 2026 in Mexiko, Kanada und den USA begeistert viele Menschen – auch am Arbeitsplatz ist sie Gesprächsthema. Gespielt wird heuer meist, wenn Österreich schläft - oder extra lange aufbleibt. Was aber gilt für Kolleg:innen, die im Nacht- oder Frühdienst arbeiten? Dürfen sie „nebenbei" die Matches im Stream verfolgen?

Liveticker ja - Dauerstream eher nein

Ein kurzer Blick aufs Handy, um schnell den Spielstand zu checken? Das wird in den meisten Betrieben niemand dramatisch finden – sofern private Handynutzung grundsätzlich erlaubt ist. Anders sieht es aus, wenn Beschäftigte ganze Spiele am Dienst-PC oder dauerhaft am Smartphone streamen.

Denn auch während der WM gilt: Die Arbeitsleistung darf unter dem Match nicht leiden. Wer statt Excel-Tabellen lieber Taktiktafeln analysiert, bewegt sich schnell ins arbeitsrechtliche Abseits. Besonders heikel wird es dort, wo Sicherheitsvorschriften oder volle Konzentration notwendig sind – etwa beim Bedienen von Maschinen oder im Straßenverkehr. Da gilt selbst beim spannendsten Viertelfinale: Augen auf die Arbeit, und nicht auf den Bildschirm!

Ist Fernsehen im Betrieb grundsätzlich erlaubt, dürfen Arbeitnehmer:innen die Fußballspiele nebenbei laufen lassen, solange die Arbeit nicht leidet. Dasselbe gilt natürlich fürs Mitfiebern via Radio.

Offen reden statt foulen!

Heimlich schauen – etwa per TV oder Stream ohne Erlaubnis – und dabei die Leistung vernachlässigen, kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.  Unser Tipp: Reden Sie vorher mit Ihrer Führungskraft, ob eine gute Lösung möglich ist.

Gibt es keine ausdrückliche Erlaubnis, besser nach der Arbeit zu Hause zuschauen oder Urlaub vereinbaren.

Später oder übermüdet kommen wegen Fußball?

Verbindliche Arbeitszeiten gelten auch während der WM. Wer wegen eines Nachtspiels verschläft und zu spät in die Arbeit kommt, hat arbeitsrechtlich keinen Freistoß. Wer später kommen möchte, braucht eine Vereinbarung mit dem Betrieb – etwa über Gleitzeit, Zeitausgleich oder Urlaub.

Urlaub muss immer vereinbart werden

Wer während der WM Urlaub nehmen möchte, muss das mit dem/der Arbeitgeber:in vereinbaren.

Wichtig!

  • Urlaub kann nicht einseitig angeordnet werden. 
  • Urlaub darf aber auch nicht eigenmächtig angetreten oder verlängert werden. 

„Nur" übermüdet?

Bis tief in die Nacht WM geschaut und jetzt müde in der Arbeit? Entscheidend ist vor allem, ob Sie „arbeitsfit“ sind. Gerade in Berufen mit Verantwortung oder Sicherheitsrisiken kann Übermüdung problematisch werden. Arbeitnehmer:innen müssen ihre Arbeit grundsätzlich erbringen können. Die Müdigkeit nach einem Elfmeterschießen ist menschlich nachvollziehbar, aber sie ersetzt keinen Urlaubstag.

Krankenstand wegen WM-Kater"?

Auch hier kommt das WM-Fieber gegen das Arbeitsrecht nicht an. Wer einfach zu Hause bleibt, weil das Finale bis in die Morgendämmerung gedauert hat, riskiert Probleme. Ein vorgetäuschter Krankenstand kann ernste Konsequenzen haben – bis hin zur Entlassung.

Ein Bier zum Fußball-Schauen? 

Für die WM gelten keine Sonderregeln beim Alkohol. Gibt es ein Alkoholverbot im Betrieb, gilt dieses uneingeschränkt – auch während der Spiele. Der Umgang mit Alkohol ist oft in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Zusätzlich kann der/die Arbeitgeber:in den Alkoholkonsum per Weisung untersagen.

Kurz gesagt 

Mitfiebern ist okay – wenn es erlaubt ist und die Arbeit nicht leidet. Im Zweifel: nachfragen statt riskieren.

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