Arbeiten bei Hitze: Wenn hohe Temperaturen zur Gesundheitsgefahr werden
Ob auf Baustellen, in Produktionshallen, Lagern oder Büros – hohe Temperaturen können die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Beschäftigten erheblich beeinträchtigen. Deshalb sollten alle besonders auf Anzeichen hitzebedingter Erkrankungen achten und die Beschäftigten über die richtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen informiert sein.
HITZEKOLLAPS: KREISLAUF VERSAGT
Ein Hitzekollaps entsteht meist durch Flüssigkeitsmangel und die Erweiterung der Blutgefäße bei hohen Temperaturen.
Anzeichen:
- Schwindel
- Blässe
- Kalter Schweiß
- Schwächegefühl
- Kurzzeitige Bewusstlosigkeit
Erste Hilfe:
- Betroffene Person an einen kühlen, schattigen Ort bringen.
- Beine hochlagern.
- Enge Kleidung lockern.
- Bei Bewusstsein Wasser oder andere alkoholfreie Getränke anbieten.
- Bewusstsein und Atmung kontrollieren.
SONNENSTICH: GEFAHR FÜR KOPF UND NACKEN
Ein Sonnenstich wird durch intensive Sonneneinstrahlung auf Kopf und Nacken verursacht.
Anzeichen:
- Kopfschmerzen
- Nackensteifigkeit
- Schwindel
- Übelkeit
- Lichtempfindlichkeit
Erste Hilfe:
- Sofort in den Schatten oder einen kühlen Raum bringen.
- Oberkörper leicht erhöht lagern.
- Kopf und Nacken mit feuchten Tüchern kühlen.
- Ausreichend Flüssigkeit zuführen, sofern die Person bei Bewusstsein ist.
HITZESCHLAG: LEBENSGEFAHR!
Der Hitzschlag ist ein medizinischer Notfall. Die körpereigene Temperaturregulation versagt, die Körpertemperatur steigt oft auf über 40 °C.
Anzeichen:
- Heiße, trockene Haut
- Hohe Körpertemperatur
- Verwirrtheit oder Desorientierung
- Krampfanfälle
- Bewusstlosigkeit
Erste Hilfe:
- Sofort Notruf 144 verständigen.
- Person an einen kühlen Ort bringen.
- Kleidung lockern oder entfernen.
- Körper mit feuchten Tüchern, Wasser oder Luftzug kühlen.
- Bewusstsein und Atmung laufend kontrollieren.
- Bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung stabile Seitenlage.
- Bei Atem-Kreislauf-Stillstand unverzüglich mit Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen.
VORBEUGEN IST BESSER ALS HELFEN
Arbeitgeber sind nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet, Gefährdungen durch Hitze zu berücksichtigen und geeignete Schutzmaßnahmen zu setzen. Dazu gehören insbesondere:
- ausreichende Trinkmöglichkeiten,
- regelmäßige Pausen,
- Beschattung bzw. Kühlung von Arbeitsbereichen,
- Anpassung der Arbeitszeiten,
- Information und Unterweisung der Beschäftigten.
Tipp für SVP:
Nutzen Sie betriebliches Wissen, um gemeinsam mit Führungskräften und Beschäftigten die Erste-Hilfe-Abläufe bei Hitzenotfällen zu besprechen. Gerade bei Arbeiten im Freien oder in heißen Arbeitsbereichen kann schnelles Handeln Leben retten.