Eine erschöpfte Arbeiterin in gelber warnweste schwitzt bei der Arbeit und trinkt aus einer Mineralwasserflasche
Arbeiten bei Hitze wirkt sich negativ auf die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit und auf die Gesundheit der Beschäftigten aus. © Quality Stock Arts, stock.adobe.com

Arbeiten bei Hitze: Wenn hohe Temperaturen zur Gesundheitsgefahr werden

Ob auf Baustellen, in Produktionshallen, Lagern oder Büros – hohe Temperaturen können die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Beschäftigten erheblich beeinträchtigen. Deshalb sollten alle besonders auf Anzeichen hitzebedingter Erkrankungen achten und die Beschäftigten über die richtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen informiert sein.

HITZEKOLLAPS: KREISLAUF VERSAGT

Ein Hitzekollaps entsteht meist durch Flüssigkeitsmangel und die Erweiterung der Blutgefäße bei hohen Temperaturen.

Anzeichen:

  • Schwindel
  • Blässe
  • Kalter Schweiß
  • Schwächegefühl
  • Kurzzeitige Bewusstlosigkeit

Erste Hilfe:

  • Betroffene Person an einen kühlen, schattigen Ort bringen.
  • Beine hochlagern.
  • Enge Kleidung lockern.
  • Bei Bewusstsein Wasser oder andere alkoholfreie Getränke anbieten.
  • Bewusstsein und Atmung kontrollieren.


SONNENSTICH: GEFAHR FÜR KOPF UND NACKEN

Ein Sonnenstich wird durch intensive Sonneneinstrahlung auf Kopf und Nacken verursacht.

Anzeichen:

  • Kopfschmerzen
  • Nackensteifigkeit
  • Schwindel
  • Übelkeit
  • Lichtempfindlichkeit

Erste Hilfe:

  • Sofort in den Schatten oder einen kühlen Raum bringen.
  • Oberkörper leicht erhöht lagern.
  • Kopf und Nacken mit feuchten Tüchern kühlen.
  • Ausreichend Flüssigkeit zuführen, sofern die Person bei Bewusstsein ist.


HITZESCHLAG: LEBENSGEFAHR!

Der Hitzschlag ist ein medizinischer Notfall. Die körpereigene Temperaturregulation versagt, die Körpertemperatur steigt oft auf über 40 °C.

Anzeichen:

  • Heiße, trockene Haut
  • Hohe Körpertemperatur
  • Verwirrtheit oder Desorientierung
  • Krampfanfälle
  • Bewusstlosigkeit

Erste Hilfe:

  • Sofort Notruf 144 verständigen.
  • Person an einen kühlen Ort bringen.
  • Kleidung lockern oder entfernen.
  • Körper mit feuchten Tüchern, Wasser oder Luftzug kühlen.
  • Bewusstsein und Atmung laufend kontrollieren.
  • Bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung stabile Seitenlage.
  • Bei Atem-Kreislauf-Stillstand unverzüglich mit Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen.


VORBEUGEN IST BESSER ALS HELFEN

Arbeitgeber sind nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet, Gefährdungen durch Hitze zu berücksichtigen und geeignete Schutzmaßnahmen zu setzen. Dazu gehören insbesondere:

  • ausreichende Trinkmöglichkeiten,
  • regelmäßige Pausen,
  • Beschattung bzw. Kühlung von Arbeitsbereichen,
  • Anpassung der Arbeitszeiten,
  • Information und Unterweisung der Beschäftigten.

Tipp für SVP: 

Nutzen Sie betriebliches Wissen, um gemeinsam mit Führungskräften und Beschäftigten die Erste-Hilfe-Abläufe bei Hitzenotfällen zu besprechen. Gerade bei Arbeiten im Freien oder in heißen Arbeitsbereichen kann schnelles Handeln Leben retten.

Kontakt

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Arbeiterkammer Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 02682 740 3185
E: svp@akbgld.at