Schüler mit Schultasche
Schüler mit Schultasche © Natallia Vintsik, stock.adobe.com

Landesförderungen für PflichtschülerInnen

Schulstartgeld des Landes

Diese einkommensunabhängige Förderung des Landes wird Familien gewährt, deren Kinder erstmalig die erste Klasse der Volksschule besuchen und ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben. In welchem Bundesland die Tafelklässler eingeschult werden ist dabei unerheblich, sofern sich der Hauptwohnsitz im Burgenland befindet und die erste Klasse zum ersten Mal besucht wird!

Die Höhe der Förderung beträgt einmalig 100 Euro. Das Online-Antragsformular findet sich auf der Homepage des Amts der Burgenländischen Landesregierung.

Anträge müssen bis längstens 30. Juni des laufenden Schuljahres beim Fördergeber eingelangt sein.

Nähere Informationen sowie der Onlineantrag finden sich hier.  

Beihilfen für Schulzwecke

SchülerInnen aus Volksschulen, (Neuen) Mittelschulen, Allgemeinen Sonderschulen und Polytechnischen Schulen können um Finanzierungszuschüsse für die Teilnahme an Wintersportwochen, Schulskikursen, Sommersportwochen, Schullandwochen etc. ansuchen. Die Förderung richtet sich an finanziell bedürftige und kinderreiche Familien.

Informationen zur Antragstellung und Einreichfrist finden sich auf der Homepage des Landes: www.burgenland.at