Arbeitsschutz ist auch Gewaltschutz
Gewalt hat viele Gesichter. Zum einen kann es das freundliche Lächeln der Kolleg:innen sein und im nächstmöglichen Moment wird die vermeintlich wohlgesinnte Person zur Belastung. Oder auch direkte verbale Attacken können den Arbeitsalltag belasten und über einen längeren Zeitraum können diese Beschimpfungen oder Androhungen zu schweren gesundheitlichen Konsequenzen führen. Dann spricht man meist auch schon von Mobbing. Handlungen und Attacken gegenüber Personen oder auch Gruppen, welche über einen längeren Zeitraum systematisch erfolgen.
Allerdings muss nicht immer der direkte Arbeitsplatz der Ort sein, wo Gewalt ausgeübt wird. Auch der Arbeitsweg kann von gewalttätigen Handlungen betroffen sein. Meist sind hier Berufe betroffen, die in Schichten arbeiten, früh morgens oder spät abends den Arbeitsweg oder den nach Hause weg antreten.
Auch das Wartezimmer in Ordinationen oder Ambulanzen kann zu einem besonders schutzbedürftigen Ort für Arbeitskräfte werden. Denn besonders gefährdete Gruppen sind Menschen aus dem Gesundheits- & Sozialbereich, Beratungsstellen, Handel, Hotels und Gastronomie, Alleinarbeitsplätze, oder auch Bereiche wo es zu Abwicklungen von Geldgeschäften wie bsp Banken kommt.
Werden solche Handlungen im Arbeitsumfeld beobachtet, unbedingt sofort eine Meldung machen, beim Betriebsrat oder der SVP und natürlich auch beim Arbeitgeber. Wegsehen ist keine Option. Gemeinsam mit Präventivfachkräften, bsp. wie die Arbeitsmedizin oder wenn vorhanden die Arbeitspsychologie können Maßnahmen ergriffen werden und v.a. soll der Arbeitsplatz evaluiert werden. Daraus Schutzmaßnahmen angepasst an den Betrieb entwickeln. Im §4 Arbeitnehmer:innenschutzgesetz ist verankert, wann und weshalb Arbeitsplätze überprüft werden müssen, damit weiterhin für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gesorgt ist. Schulungsmaßnahmen und Aufklärung sind eine wichtige präventive Maßnahme.
Außerdem besteht auch die Möglichkeit sich an die gesetzliche Interessenvertretung wie Arbeiterkammer oder auch an die zuständige Gewerkschaft zu wenden, um sich beraten zu lassen und (gegebenenfalls auch in rechtlichen Schritten) Unterstützung zu finden.
Ebenso bietet die Arbeitsinspektion ausreichend Beratungs- und Informationsmaterial an. Beispielsweise das „Informationsblatt zu Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz“.
Auch auf internationaler Ebene werden Rahmenbedingungen geschaffen, um für umfassenden Schutz zu sorgen. Das ILO-Übereinkommen 190 definiert Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Ein Standard der dafür sorgt, dass Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt keinen Platz haben. Das Abkommen trat mit 11.09.2025 in Österreich in Kraft. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat ihren Sitz in Genf und setzt sich weltweit für soziale Gerechtigkeit sowie menschenwürdige Arbeitsbedingungen ein. Sie entwickelt internationale Arbeitsnormen und ist eine wichtige internationale Organisation für Arbeits- und Gesundheitsschutz.