Meine Rechte und Pflichten am Büroarbeitsplatz
Wurde im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung festgestellt, dass es sich um einen Bildschirmarbeitsplatz handelt, sind zusätzlich die Bestimmungen der Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V) zu beachten.
Ein sogenannter Bildschirmarbeitsplatz liegt dann vor, wenn ununterbrochen zwei Stunden des Arbeitstages am Bildschirm gearbeitet wird, oder mehr als drei Stunden über den Tag verteilt.
Eine kurze Übersicht der wesentlichsten Rahmenbedingungen beim Bildschirmarbeitsplatz:
- Ergonomie: Arbeitsplatz, Bürostuhl, Tisch, Bildschirm, Tastatur und Maus sind ergonomisch einzurichten. Auch Beleuchtung, Raumklima und Lärm sind zu berücksichtigen. Video: https://youtu.be/lZHAXBKssA0?si=Iwcg7q1pB9h1kkZA
- Pausen/Tätigkeitswechsel: Bei ununterbrochener Bildschirmarbeit sind entsprechende Pausen bzw. Tätigkeitswechsel vorgesehen. Diese zählen als Arbeitszeit und sind von der gesetzlichen Ruhepause, z. B. der Mittagspause, unabhängig.
- Augenuntersuchung: Bei Bildschirmarbeit bestehen Ansprüche auf entsprechende Augen- und Sehuntersuchungen.
- Bildschirmarbeitsbrille: Wird aufgrund der Untersuchung eine spezielle Sehhilfe für die Bildschirmarbeit benötigt, sind die erforderlichen Kosten grundsätzlich vom Arbeitgeber zu tragen.
- Telearbeit/Homeoffice: Telearbeit ist grundsätzlich Vereinbarungssache. Ein allgemeiner Rechtsanspruch besteht nicht.
- Arbeitsmittel bei Telearbeit: Erforderliche digitale Arbeitsmittel sind grundsätzlich vom Arbeitgeber bereitzustellen. Bei Verwendung eigener Arbeitsmittel ist ein angemessener Kostenersatz zu berücksichtigen.
- Arbeitszeit: Auch bei Telearbeit gelten die gesetzlichen Arbeitszeit- und Ruhezeitbestimmungen.
- Steuerliche Aspekte: Für Telearbeit können unter bestimmten Voraussetzungen das Telearbeitspauschale sowie Kosten für ergonomisches Büromobiliar steuerlich berücksichtigt werden.
Wer regelmäßig im Büro oder im Rahmen von Telearbeit am Bildschirm arbeitet, sollte daher nicht nur auf die richtige Einstellung von Tisch, Stuhl und Bildschirm achten, sondern auch auf ausreichend Bewegung, regelmäßige Tätigkeitswechsel und die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten.