Rechte & Pflichten eines Lehrlings

Die Rechte eines Lehrlings

Wichtig!

Lehrlinge haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Ausbildung, regelmäßige Entlohnung ("Lehrlingseinkommen"), Urlaub und Freistellung für den Berufsschulbesuch.

Lehrlinge dürfen nur zu Tätigkeiten herangezogen werden, die mit dem Wesen der Ausbildung vereinbar sind und ihre Kräfte nicht übersteigen.


Die Pflichten eines Lehrlings

Lehrlinge müssen sich bemühen, den gewählten Lehrberuf zu erlernen und dafür regelmäßig die Berufsschule besuchen. Sie müssen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse für sich behalten und bei einer Erkrankung oder einer sonstigen Verhinderung sofort den Lehrberechtigten verständigen.

Achtung!

Bei Vernachlässigung der Pflichten kann das Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst werden! 

Herrenzeit?

Tatsächlich haben Sie als Lehrling während der Ausbildung im Betrieb und in der Schule Pflichten - aber auch Rechte!

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Burgenland
Jugendreferat
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 02682 740 3161
E: jugend@akbgld.at

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