arbeit & behinderung

Ver­längerte Lehrzeit oder Teil­qua­li­fi­zier­ung

Jugendliche mit Lernschwierigkeiten oder Behinderung können einen Lehrabschluss unter besonderen Bedingungen machen.

Unterstützung für Jugendliche

Coaching, Lehrstellenförderung, Berufsausbildungsassistenz: Diese Förderungen helfen Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten / Behinderung in den Beruf.

Integrative Betriebe

Sie beschäftigen Menschen mit schwerer Behinderung und helfen ihnen am Arbeitsmarkt: Wichtige Infos zur Aufnahme und Arbeit in Integrativen Betrieben.

Förder­ungen

Für behinderte Arbeitnehmer:innen und Betriebe, die sie einstellen: Ein Überblick über mögliche Förderungen wie Assistenzen, Entgeltbeihilfe und Co.

Diskriminierung verboten!

Die Benachteiligung von Arbeitnehmer:innen mit Behinderung ist gesetzlich verboten. Doch wie wehrt man sich, wenn Arbeitgeber sich nicht daran halten?

Beschäftigungspflicht

Unternehmen ab 25 MitarbeiterInnen sind verpflichtet, behinderte Arbeitnehmer:innen einzustellen. Erfüllen sie ihre Pflicht nicht, müssen sie zahlen.

Behinderten­vertrauens­person

Eine Behinderten­vertrauens­person soll im Betrieb die Interessen der Arbeitnehmer:innen mit Behinderung vertreten. Was sind Aufgaben und Rechte?

Be­günstigte be­hinderte Men­schen

Der „Begünstigtenstatus“ birgt für behinderte Arbeitnehmer:innen Vorteile. Erfahren Sie, wie Sie den Status erhalten und was er Ihnen bringt!


NOCH FRAGEN?

Auf help.gv.at finden Sie weitere Infos!

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Burgenland
Arbeitsrecht
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

T: 02682 740 3921
E: arbeitsrecht@akbgld.at