Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Spiegelglatter Gehsteig oder schneebedeckte Straße: Im Winter muss im Verkehr noch mehr aufgepasst werden. Doch was tu ich, wenn ich mich auf dem Weg zur Arbeit verletze?

Wenn Sie sich auf dem Weg zur Arbeit verletzen

  • verständigen Sie unverzüglich den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin
  • vergewissern Sie sich, ob von den beteiligten Stellen (Arbeitgeber:in, behandelnder Arzt bzw. Ärztin, Krankenhaus) eine Unfallmeldung an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) geschickt wurde
  • informieren Sie möglichst sofort auch Ihren Betriebsrat

Was als Arbeitsunfall gilt

  • ein Unfall am Arbeitsplatz (dazu zählt auch Homeoffice/Telearbeit), der durch die Arbeitstätigkeit verursacht wurde    
  • ein Unfall auf dem Weg vom Arbeitsplatz zum Mittagessen und zurück       
  • ein Unfall auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit oder Ausbildungsstätte
  • ein Unfall auf dem direkten Weg von zu Hause oder von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte zum Arzt und zurück, auch wenn der Arzttermin außerhalb der Dienstzeit liegt
  • ein Unfall auf dem direkten Weg zu einem Kindergarten, einer Kindertagesstätte, zur Schule, zur Unterbringung der Kinder in fremde Obhut und zurück in die Arbeit oder nach Hause
  • ein Unfall bei der Inanspruchnahme von Interessenvertretungen oder Berufsvereinigungen (AK, ÖGB, Innungen etc.)
  • ein Unfall beim Besuch berufsbildender Kurse

Als Arbeitsunfall außerhalb beruflicher Tätigkeit gilt

  • unter gewissen Voraussetzungen ein Unfall bei Betriebsausflügen und Betriebsfeiern, die vom Arbeitgeber veranstaltet und bezahlt werden.
  • ein Unfall bei der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungs- und Arbeitsmarktförderungsgesetz. Beispiel: Ein Arbeitsloser verunglückt auf dem Hinweg zum oder Rückweg vom Vorstellungsgespräch, das ihm vom Arbeitsmarktservice vermittelt wurde.
  • ein Unfall bei der Hilfeleistung in Unglücksfällen, auch im Privaten. Beispiel: Eine Person wird bei der Ersthilfe aufgrund eines Autounfalles selbst verletzt.
  • ein Unfall bei der Ausbildung und Tätigkeit als ehrenamtlicher Helfer bei den Freiwilligen Feuerwehren, bei den Wasserwehren und des Roten Kreuzes.

Soziale Absicherung nach Arbeitsunfällen

Die gesundheitlichen Folgen eines Arbeitsunfalles sind oft schlimm genug. Es gibt aber Hilfestellungen zur Sicherung der Existenz:

  • Versicherte können eine Umschulung bekommen, wenn sie aufgrund der Folgen des Unfalls in ihrem Beruf nicht weiter tätig sein können
  • bei bleibenden gesundheitlichen Schäden erhalten Versicherte eine monatliche Versehrtenrente von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA)     
  • bei einem tödlichen Arbeitsunfall gibt es Hinterbliebenenrenten sowie einen Beitrag zu den Bestattungskosten

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

Arbeitsrecht
T: 02682 740
E: arbeitsrecht@akbgld.at

Das könnte Sie auch interessieren

Junge Verkäuferin im Supermarkt

Länger im Geschäft arbeiten

Können Mehrarbeit und Überstunden einfach angeordnet werden? Darf ich das ablehnen? Was ist, wenn ich mich um ein krankes Kind kümmern muss?

Dienstverhinderung im Winter

Dienst­ver­hinder­ung im Winter

Wenn Sie es wegen der Schneeverhältnisse nicht (rechtzeitig) in die Arbeit schaffen, müssen Sie keinen Urlaubstag oder Zeitausgleich nehmen.

Einkaufsstraße zur Weihnachtszeit

Arbeiten in der Weihnachts­zeit

Muss ich am 24. Dezember oder zu Silvester arbeiten? Wie schaut es zu den Feiertagen aus? Die AK gibt Handels­angestellten einen Über­blick.