Geld zurück von Santander Consumer Bank
Zinsreduktion und Zinsrückzahlungen, die - je nach Einzelfall - mehrere hundert bis tausende Euro ausmachen können, sind nun von der Santander Consumer Bank nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes zu leisten, das der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums erwirkt hat.
Teure Kreditversicherungen
Die Santander Consumer Bank hat KreditnehmerInnen regelmäßig eine teure Kreditversicherung „mitverkauft“ und die Versicherungsprämie für die gesamte Laufzeit gleich am Anfang dem Kreditbetrag zugeschlagen und mitverzinst.
Beispiel
Beispiel aus der AK-Konsumentenberatung: Ein Kreditnehmer hatte inklusive Versicherungsprämie auf diese Weise statt dem gewünschten Kreditbetrag von 10.000 Euro einen verzinsten Kredit in Höhe von 13.000 Euro zu bezahlen.
Was das Höchstgericht feststellte
Der Oberste Gerichtshof hat festgestellt, dass die Bank in den Kreditverträgen diese Versicherungen unzulässigerweise nicht in den so genannten Effektivzins eingerechnet hat. Das Verbraucherkreditgesetz verbietet nämlich genau diese Vorgangsweise der Bank, weil Kredite durch den zu niedrig angegebenen Effektivzins günstiger wirken als sie tatsächlich sind. Die gesetzliche Rechtsfolge ist, dass der Sollzins im Ausmaß der Höhe der Versicherungsprämie gesenkt werden muss und der Kredit entsprechend billiger wird.
Bank muss Kredite neu berechnen
Die Bank muss nun alle betroffenen Kredite neu berechnen und zu viel bezahlte Zinsen gutschreiben. Gleichzeitig muss die Monatsrate für die restliche Laufzeit neu berechnet und entsprechend gesenkt werden.
Was Betroffene tun können
Die AK rät allen betroffenen KonsumentInnen sich diesbezüglich direkt mit der Santander Consumer Bank in Verbindung zu setzen:
Kontakt
Santander Consumer Services GmbH
7001 Eisenstadt, Postfach 125
TelNr: 050203 1800