AK Test Kfz-Leasing: Lockangebote können teuer kommen

40 Prozent der neu zugelassenen Privat-Pkw wurden 2018 über Leasing finanziert. Für Konsument­Innen ist es nicht leicht, die vielen unter­schiedlichen Gestaltungs­formen des Kfz-Leasing zu durchblicken. Die AK hat von März bis Mai 2019 zehn Werbungen (Inserate, Plakate, Flyer, Website) überprüft. Untersucht wurden sowohl die Konditionen (Zinsen, Spesen) als auch ob sich die Leasing­gesellschaften an die Werbe­bestimmungen im Verbraucher­kredit­gesetz halten.  

Wer ein Auto leasen möchte, hat die Qual der Wahl. Viele Angebote locken mit super Konditionen. Die AK hat zehn dieser Werbungen unter die Lupe genommen. Denn laut Gesetz muss die Werbung mit Zahlen (Zinsen, Monatsrate, Kosten) klar, prägnant und auffallend sein – anhand eines repräsentativen Beispiels. Dieses Zahlen­beispiel hat Informationen wie den Effektiv­zinssatz und den Gesamtbetrag (also die Summe der Zahlungen an die Leasing­bank samt Zinsen und Spesen) zu beinhalten.  

Zahlen oft im Klein­gedruckten 

Das generelle Fazit der Werbe­analyse fällt nicht gut aus. Denn bei den unter­suchten Werbungen sind Angaben über Zinsen und Kosten oft im kaum lesbaren Klein­gedruckten. Zudem sind die not­wendigen Informationen nicht lückenlos angegeben. Vier von zehn Inseraten enthielten keine Angabe zum Gesamt­kredit­betrag.

Ein Anbieter schlüsselte die üppigen Bearbeitungs- und Vertrags­errichtungs­spesen sowie die gesetzliche Vertragsgebühr – in Summe 539 Euro – nicht auf. Insbesondere fehlten jedoch zumeist Angaben, ob eine Kfz-Kasko­versicherung von der Leasing­bank zwingend vorgesehen ist. Und: Operating Leasing oder Rest­wert­leasing? Aus drei Werbungen ging gar nicht hervor, um welche Leasing­variante es sich handelt.  

Die von der AK nachgerechneten Angaben von effektivem Jahreszinssatz – also dem Zinssatz inklusive Kosten­belastung – und Gesamt­betrag waren aufgrund fehlender oder nicht eindeutiger Zahlen nicht immer nach­voll­zieh­bar. Das lag zum Beispiel daran, dass manche Leasing­banken bzw. Auto­händler mit All-Inklusiv-Raten werben und die Preis­elemente (Leasingrate, Service-Pakete, Versicherungs­prämien) nicht einzeln aufschlüsseln.

Niedrige Rate sagt nichts über Gesamt­preis aus

Haupt­kritik­punkt ist allerdings die Werbepraxis. „Im Blickfang ist immer eine niedrige monatliche Leasingrate, nach dem Motto: ab 50 Euro im Monat“, sagt AK Konsumenten­schützer Christian Prantner. Und weiter: „Tatsächlich sagt eine niedrige Leasingrate aber nichts darüber aus, ob das Angebot günstig ist. Denn durch die Annahme einer Anzahlung, einer langen Laufzeit und vor allem eines hohen Rest­wertes lassen sich die Raten beliebig nach unten drücken. Zinsen und Spesen könnten auch über­durch­schnittlich hoch angesetzt und in der niedrigen Rate versteckt sein.“ 

Die Analyse der Konditionen zeigte, dass die Soll­zins­sätze in den zehn untersuchten Werbungen zwischen 1,99 bis 4,75 Prozent lagen. Der Median beträgt 3,745 Prozent, wobei die angegebenen Soll­zins­sätze nur bedingt miteinander ver­gleich­bar sind. Denn vier Zinssatz waren als fix angegeben, zwei als variabel. In vier von zehn Werbungen fehlte die Angabe, ob der Soll­zins­satz fix oder variabel ist.

Zumeist gibt es eine Bearbeitungs­gebühr, die einmalig bei Vertrags­abschluss anfällt. Die Bearbeitungs­gebühr (zuzüglich Errichtungs­gebühr eines Anbieters) betrug von 0 Euro (Opel Leasing) bis 429,02 Euro (Fiat – FCA Leasing). Der Median lag bei 150 Euro. Beim Abschluss des Leasing­vertrages fällt zudem eine gesetzliche Vertrags­gebühr an. Sie orientiert sich am Leasing­entgelt, im AK-Test betrug sie zwischen 60 und 141 Euro. 

Diese Tipps sollten KäuferInnen beachten

Holen Sie mehrere Kredit- und Leasing­angebote ein – die Zins- und Spesen­unter­schiede sind beträchtlich. Auch Banken vermitteln Leasing­verträge. Überlegen Sie, ob Sie eher einen Bank­kredit oder einen Leasing­vertrag wollen – zwischen Leasing und Kredit gibt es nicht nur Zins- und Spesen­unterschiede, sondern auch andere Unter­scheidungs­merkmale: 

  • Beim Leasing ist die Leasingbank die Eigentümerin des Autos, beim Kredit ist Eigentümer hingegen der Kredit­nehmer (Achtung, eventuell Eigentums­vorbehalt des Lieferanten) 

  • Beim Kredit­vertrag gibt es ein 14-tägiges Rück­tritts­recht ab Vertrags­abschluss, bei Leasing­verträgen gibt es kein derartiges Rück­tritts­recht. 

  • Beim Kredit gibt es (zumeist) keinen Restwert. Der auf­genom­mene Kredit wird über die Laufzeit zur Gänze zurückbezahlt – mit der letzten Kredit­rate ist der Kredit voll­ständig getilgt.  

  • Beim Leasing gibt es zahlreiche Gestaltungs­möglich­keiten: Anzahlungen, Depot­leistungen und Rest­werte können in frei gestalt­barer Höhe festgelegt werden. Achtung: Ein allzu hoher Restwert kann – im Falles des Eigentums­erwerbs – ein beträchtlicher finanzieller „Brocken“ sein. Achtung, Falle: Falls Sie den Pkw nach Auslaufen des Leasing­vertrages weiter verkaufen wollen, kann es eine böse Über­raschung geben: Wurde nämlich bei Leasing­vertrags­abschluss der Restwert erheblich über dem voraussichtlichen Markt­wert festgelegt (z.B. um die Leasing­rate zu „drücken“), zahlen Sie drauf, wenn Sie von einem Dritt­käufer plötzlich deutlich weniger als erwartet bekommen.

Achten Sie beim Vergleich von Leasing­angeboten darauf, dass:

  • die Eckdaten der Angebote wie Kaufpreis, Restwert, Mindest-Leasing­dauer, Höhe und Art der Eigen­leistung gleich sind,

  • alle Werte bei Pkw und Kombi inklusive Umsatz­steuer sind,

  • der angesetzte Restwert realistisch ist,

  • klar ist, ob der Zinssatz fix oder variabel ist. Variable Zinsen orientieren sich häufig bei der Anpassung an einen Leit­zins­satz/Indikator wie Euribor).  

Der Leasinggeber ist vor der Unter­fertigung eines Verbraucher­leasing­vertrags gemäß Verbraucher­kredit­gesetz verpflichtet, dem Konsumenten das Musteroffert „Europäische Standard­informationen für Kreditierungen“ auszufolgen, das alle wesentlichen Eckpunkte eines Leasing­offertes beinhaltet. Achtung: Dieses Muster­offert haben auch Banken an Konsument­Innen auszuhändigen, die sich wegen eines Auto­kredites erkundigen! 

Bei Leasing­verträgen ist es wichtig zu wissen, ob es sich um ein Rest­wert­leasing oder um ein reines Miet­leasing (Operating Leasing) handelt. Beim Finanzierungs­leasing sind Sie zur jeder­zeitigen vorzeitigen Rückzahlung des noch aushaftenden Finan­zierung­sbetrages berechtigt (Achtung, Spesen von maximal 1 Prozent möglich). Beim Mietleasing ist die Auflösung des Vertrages nur mit Zustimmung der Leasing­geberin möglich (Achtung auf Kosten!).