Privatpensionen: Berechnen Sie Ihre Zusatzpension

Die AK bietet für KonsumentInnen eine neue Version des AK Privat­pen­sions­rechners an. Er berechnet individuell die vertraglich garantierten lebenslange Privatpension und die prognostizierte Privatpension in­klu­sive Gewinnbeteiligung. 

Was ist eine private Pensionsversicherung?

Private Pensionsversicherungen sind Lebensversicherungen, die eine lebens­lange Pensionszahlung oder auf einen vereinbarten Zeitraum vorsehen. Neben fondsgebundene Pensionsversicherungen gibt es „klassische“, die ein­en Garantiezinssatz haben. Er beträgt derzeit maximal 0,5 Pro­zent. Unter­such­ungen zeigen: Etliche Versicherer bieten gar keinen Garantiezinssatz mehr an, sondern rechnen nur mehr mit einem Garantiezinssatz von null Prozent. Zu­dem gilt: Garantiezinssatz und Gesamtverzinsung sind nicht gleich Rendite. Denn der Garantiezinssatz und eine „dick“ beworbene Gesamtverzinsung be­zieh­en sich nur auf die Teile der Prämie, die wirklich veranlagt werden. Der Spar­an­teil der Prämie beträgt – das zeigen AK-Analysen – zwischen rund 84 und 90 Prozent.

Beispiel

Bei einer Prämienzahlung von 100 Euro pro Monat entfallen somit zwischen zehn und 16 Euro auf Kosten und Versicherungssteuer. Ver­anlagt werden zwischen 84 und 90 Euro.

Wie hoch wird meine Pri­vat­pension tatsächlich sein?

Bei Privatpensionen ist Vorsicht geboten! Es ist zwischen vertraglich ga­rant­iert­en und unverbindlich in Aussicht gestellten Leistungen zu unterscheiden. Mit dem AK Privatpensionsrechner können Sie die monatliche Pension eines pri­vaten Versicherungsvertrages berechnen. Einstiegsalter, Prämienhöhe, Lauf­zeit und Indexierung der Prämie können frei gewählt werden. Der Rechner setzt bei drei Kostenszenarien an (mittel/niedrig/hoch) und rechnet einerseits die vertraglich garantierte lebenslange Pension aus, andererseits die pro­g­nos­ti­zierte Pension inklusive Gewinnbeteiligung. Im Berechnungsergebnis ist auch die Effektivverzinsung angegeben. Sie sagt aus, wie sich die Prämienzahlungen im Verhältnis zu den bezogenen Pensionszahlungen verzinsen – unter der An­nahme, dass die oder der Versicherte ein bestimmtes Lebensalter erreicht hat.

Beispiel

Eine 35-jährige Frau schließt eine private Pensionsversicherung auf 30 Jahre (beginnt mit 100 Euro Prämie pro Monat) ab. Bei Pen­sions­antritt (mit 65) kann sie mit einer garantierten lebenslangen Pri­vat­pen­sion zwischen rund 110 (hohe Kosten) und 120 Euro (niedrige Kosten) pro Monat rechnen. Die unverbindliche Rente mit Gewinn be­trägt zwischen 154 (hohe Kosten) und 168 Euro (niedrige Kosten). Ver­gleichen lohnt sich!

Die Berechnungen für die vertraglich garantierten Leistungen basieren auf ein­em Rechnungszinssatz (Garantiezins) von null Prozent in der klassischen Lebens­ver­sich­er­ung. Die Berechnungen für die voraussichtlichen Leistungen in­klu­sive Gewinnbeteiligung basieren auf einer angenommenen Ge­samt­ver­zins­ung von 2,5 Prozent.

AK fordert klare In­for­ma­tionen bei Lebens­ver­sich­er­ungen

Gesetzliche Informationspflichten vor Vertragsabschluss sehen vor, dass Kon­sum­ent­Innen klar informiert werden müssen, wie sich die die Prämie einer Lebensversicherung in ihren Bestandteilen aufschlüsselt, also wie hoch ist der Anteil der veranlagten Prämie (Sparanteil), wie hoch ist die Ver­sich­er­ungs­steuer, die Risikoprämie (die den Todesfall abdeckt) und der Kostenanteil (In­kasso-, Verwaltungs- und Abschlusskosten). Die Anteile sind in Prozent von der Prämiensumme anzugeben. Die AK fordert Verbesserungen bei der In­for­ma­ti­ons­pflichten-Verordnung:

Verständlichere Kostendarstellung

Die Darstellung der Kosten soll nicht in zwei verschiedenen Tabellen gegliedert werden – es ist für KonsumentInnen unverständlich, wenn die Kosten zum ein­en als Prämienbestandteil und zum anderen als abhängige Größe dargestellt werden. Die Kosten sollen in einer einheitlichen konsumentenfreundlichen Dar­stellung erfasst werden. Die Praxis zeigt zudem, dass einige Versicherer die Kosten weniger gut wahrnehmbar im Fließtext darstellen. Das kann kann bei KonsumentInnen fälschlich zur Annahme führen, dass Kosten einen zu ver­nach­lässigenden Faktor darstellen. 

Prämien auch in Euro-Beträgen

Die Prämienbestandteile sollen nicht nur in Prozentzahlen, sondern in Euro­be­trägen aufgeschlüsselt werden. Zudem ist eine genauere Aufschlüsselung der Kosten sinnvoll. 

Mehr Informationen zur prämiengeförderten Zukunftsvorsorge

In vorvertraglichen Informationen zur prämiengeförderten Zukunftsvorsorge sollte es verpflichtende Hinweise zur zehnjährigen Mindestbindungsfrist geb­en. Die Modellberechnung zur prämiengeförderten Zukunftsvorsorge sollte auch Angaben zum Ertrag bei der niedrigsten Förderung durch die staatliche Prämie gemäß Einkommenssteuergesetz geben. 

Vorgeschriebene Infos in Werbung

Die Versicherer sollen dazu verpflichtet werden, in Werbe- und Be­rat­ungs­ge­spräch­en auch über die gesetzlichen Informationen zur Lebensversicherung zu informieren. Es werden oft unternehmenseigene, selbst gestaltete Offert­blätt­er verwendet, die nicht alle gesetzlichen Infos enthalten. Sie werden meist nur drangehängt. Damit werden wichtige und gesetzlich vorgeschriebene In­for­ma­ti­on­en unübersichtlich dargestellt und sind nicht auf einen Blick erkennbar.