Spesen bei Versicherungen
Bei Versicherungsverträgen können Spesen und zusätzliche Kosten anfallen. Unterjährigkeitszuschlag, Rückbuchungen oder Mahnungen können ins Geld gehen, warnt die AK.
Achtung
Bezeichnungen im Versicherungsvertrag wie Unterjährigkeitszuschlag sind Hinweise für zusätzliche Kosten. Bei Verpfändung der Versicherung, etwa für eine Kreditsicherstellung oder bei Rückbuchungen der Prämie und Zahlungsverzug, können Spesen lauern. Je nach Versicherung sind die Spesen und Kosten unterschiedlich.
Wann der Unterjährigkeitszuschlag verrechnet wird
Der Unterjährigkeitszuschlag wird verrechnet, wenn die Versicherungsprämie nicht auf einmal im Voraus, sondern halb-, vierteljährlich oder monatlich bezahlt wird. Die Versicherungsprämie ist eine Jahresprämie, die zu Beginn des Versicherungsjahres fällig wird. Ob und in welcher Höhe der Unterjährigkeitszsuschlag verlangt wird, ist vom Unternehmen und der Sparte abhängig, etwa Leben, Unfall oder Kfz. So kann beispielsweise bei monatlicher Zahlung der Unfallversicherung eine bis zu sechs Prozent höhere Prämie anfallen. Das summiert sich bei längeren Laufzeiten.
Wer seine Lebensversicherung als Sicherheit für den Kredit verpfändet, hat meist auch Spesen für die Bearbeitung der Sicherstellung. Ist das Konto ins Minus gerutscht und wird die Lastschrift rückgebucht, werden dafür ebenfalls Spesen fällig.
Mahnspesen
Wer einmal mit seiner Prämie in Verzug kommt, also sie zu spät oder nicht bezahlt, wird oft mit Mahnspesen konfrontiert. Die Höhe der Mahnspesen ist sehr unterschiedlich. Geht die Polizze verloren, fallen für die Ausstellung der Duplikatspolizze Spesen an.
Spesen bei Versicherungen nicht vernachlässigen!
Wenn KonsumentInnen die Angebote bei den Versicherungen vergleichen, sollten sie auch einen Blick auf die unterschiedlichen Spesen werfen, rät die AK. Immerhin weichen die Spesen von Versicherung zu Versicherung ab.
Tipp
- Spesen erfragen:
Erkundigen Sie sich beim Abschluss Ihrer Versicherung über die Konditionen, auch was an Kosten oder Spesen anfallen kann. Fragen Sie nach dem Gebührenblatt, darin sind die Spesen am übersichtlichsten dargestellt. - Unterjährigkeitszuschlag vermeiden:
Fragen Sie bei Erstellung des Versicherungsangebots nach, ob ein Unterjährigkeitszuschlag verrechnet wird. Verhandeln Sie, ob bei Zahlung mittels SEPA-Lastschrift der Zuschlag entfallen kann. - Nachfragen bei anderer Prämieneinzahlung:
Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Versicherung, wann Sie die Zahlungsweise verändern können und ob das mit Spesen verbunden ist. - Prämienverzug – Kosten umgehen:
Können Sie die Prämie nicht pünktlich zahlen, können Mahnspesen und manchmal auch Verzugszinsen anfallen. Nehmen Sie bei Zahlungsverzug daher sofort mit Ihrer Versicherung Kontakt auf, um einen Mahnstopp zu vereinbaren und so Spesen zu vermeiden.
- Nicht „flüssig“, Lösungen mit der Versicherung suchen:
Wenn Sie sich die Prämie nicht mehr leisten können, kann der Vertrag etwa auf unbestimmte Zeit prämienfrei gestellt werden. Üblicherweise ist dann auch der Versicherungsschutz reduziert. Achtung, der Vertrag kann meist zu den alten Konditionen nicht mehr fortgesetzt werden. Eine vorzeitige Kündigung sollte nicht der erste Schritt sein, weil Sie draufzahlen – Dauerrabatte bei Sachversicherungen etwa müssen zurückgezahlt werden.